Pflege und Politik
Was die Ampel für den Corona-Herbst 2022 plant
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause berät der Bundestag heute (7.7.) über den von den Ampel-Parteien vorgelegten Gesetzentwurf für ein „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“. Es soll u.a. die Länder ermächtigen, auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von Hygienebeauftragten in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) merkt u.a. hierzu an: Solche Vorgaben sind heute bereits verpflichtend und werden regelmäßig geprüft.

Als Gegenmaßnahmen zu einem für den Herbst aufgrund ansteckenderen Varianten des Coronavirus erwarteten deutlichen Anstieg der Infektionszahlen schlagen die Ampel-Parteien im Gesetzentwurf u.a. folgende Lösungen vor:
- Allgemein heißt es in dem Entwurf: „Im Sinne des vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten 7-Punkte-Plans für den Herbst sollen zum Schutz vor COVID-19 die Arzneimittelversorgung zielgerichtete Impfkampagnen ermöglicht und der Schutz der vulnerablen Bevölkerung gestärkt werden.“Dazu soll im Einzelnen:
- Die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der CoronalmpfV bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Darüber hinaus soll die Berechtigung zur Durchführung von COVID-19-Impfungen durch Apotheker, Zahnärzte sowie Tierärzte bis zum 30. April 2023 verlängert werden.
- Den Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe wollen die Koalitionsparteien „durch besondere Regelungen und durch eine Aufgabenerweiterung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO)“ stärken. Demnach sollen die Länder eine „Ermächtigungsgrundlage erhalten, um auch im Pflegebereich Regelungen zu Hygiene und Infektionsschutz zu treffen, zum Beispiel die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen“. Dies entspreche der Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung.
- Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, regelmäßig die Anzahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen pro Krankenhaus zu melden.
- In § 7 Absatz 4 IfSG soll eine verpflichtende Erfassung der durchgeführten (auch negativen) SARS-CoV-2-PCR-Testungen vorgesehen werden.
Laut aktualisierter Tagesordnung soll der Gesetzentwurf in der heutigen Plenarsitzung des Bundestages ab 17 Uhr beraten werden.
DEVAP: Pflege wird nicht einbezogen und unter Generalverdacht gestellt
Im Vorfeld äußerte sich der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) zum Entwurf und kritisiert einen fehlenden „Gesamtblick auf die Pflege“: „Wir erleben bei der Pandemie-Strategie zum Herbst 2022 erneut eine Verantwortungsverweigerung der Bundesregierung. Der Schutz der vulnerablen Gruppen wird wieder auf Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte, Bewohner sowie deren Angehörige verlagert“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Die Bundesregierung muss schnellstmöglich eine eigene Schutz- und Teststrategie im Rahmen eines neuen Infektionsschutzgesetzes vorlegen, die gesamtgesellschaftlich und nicht erst in den Einrichtungen greift.“
„Uns fehlt – auch bei der nun vorgelegten Herbst-Strategie – der Gesamtblick auf die Pflege: die pandemiebedingten Mehraufwendungen wurden bis zum 30.06.2022 über den Pflegerettungsschirm nach § 150 SGB XI getragen. Diese Kosten müssen die Träger nun selbst finanzieren. Die Neuregelung zum Vorhalten von Beauftragten für die Erstellung und Einhaltung von Hygieneregeln suggeriert, dass es dies bisher nicht gab. Faktum ist, dass solche Vorgaben bereits heute verpflichtend sind und regelmäßig geprüft werden. Die kostenpflichtigen Tests werden künftig zu einer geringeren Inanspruchnahme und damit zur Schließung von Testzentren führen. Dadurch könnte eine Sogwirkung entstehen und vermehrt wieder die Testmöglichkeit in den Heimen genutzt werden. Das ohnehin knappe Fachpersonal würde hierfür abgezogen werden“, so Wesemann weiter.
„All diese Regelungen zeigen, dass die Pflege erneut nicht in die Entscheidungsprozesse einbezogen wurde und weiterhin unter Generalverdacht gestellt wird. Dies muss endlich ein Ende haben“, so Wesemann abschließend. „Wir wollen uns auf Augenhöhe begegnen und auch im Hinblick auf die dringend notwendige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemeinsam zukunftsfeste Strategien mit dem Bundesgesundheitsminister Lauterbach initiieren. Pflege lebt von Begegnung und Austausch – dies muss auch Grundlage bei der Bewältigung von Pandemien und der Rettung des Pflegesystems sein.“
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