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Warken verteidigt Pflegereform gegen breite Kritik aus allen Lagern
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihren Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz gegen die breite Kritik verteidigt. Im Interview mit der Funke Mediengruppe verwies sie auf ein Defizit der Pflegeversicherung von über 7,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr und mehr als 15 Milliarden Euro im Jahr 2028. Eine Reform sei unausweichlich, um das System für künftige Generationen zu stabilisieren.
Nach Vorstellung des Reformentwurfs hatten Kommunen, Pflege- und Sozialverbände, Patientenschützer sowie Teile der Koalition Kritik geübt. Eine Reform dieser Dimension falle ihr nicht leicht, sagte Warken. Derzeit könne sich das System aber „ausschließlich durch Darlehen des Bundes über Wasser halten“ und stehe dennoch kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Den Vorwurf eines reinen Sparpakets wies sie zurück: „Nicht richtig ist, dass ausschließlich gespart wird: Wir verbessern die Prävention und schaffen auch zusätzliche Leistungsansprüche und Entlastungen.“
Geringere Rentenansprüche für pflegende Angehörige
Zur Kritik an gekürzten Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige verwies Warken auf einen deutlichen Anstieg: 2016 seien für rund 400.000, 2024 bereits für 1,6 Millionen pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden. Das sei „leider nicht mehr in voller Höhe finanzierbar“. Eine flächendeckend drohende Altersarmut teile sie aber nicht. Je nach Pflegegrad und einer Pflegezeit von einem Jahr gehe es um geringere Anwartschaften zwischen rund 3 und 12 Euro pro Monat. Zugleich werde ein neuer Leistungsanspruch auf eine Pflegebegleitung geschaffen, ergänzt um ein Notfallbudget und mehr Unterstützung im Alltag.
Strengere Maßstäbe bei der Pflegebedürftigkeit
Auch die geplante Verschärfung der Begutachtungskriterien verteidigte die Ministerin. Innerhalb von zehn Jahren habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen mehr als verdoppelt; Deutschland liege international mit deutlichem Abstand an der Spitze. Eine aktuelle Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbands habe das nochmals bestätigt. Niemand werde zurückgestuft, betonte Warken. Bei Erstanträgen und neuen Begutachtungen sollen jedoch die neuen Kriterien angewandt werden, was den Zugang zu einem Pflegegrad erschweren werde.
Streit um spätere Leistungszuschläge im Heim
Zur Kritik an später greifenden Entlastungszuschlägen für Heimbewohnende verwies Warken auf den starken Ausgabenanstieg: Zwischen 2022 und 2025 hätten sich diese Zuschläge auf über 7 Milliarden Euro verdoppelt. Der Zuschlag werde nicht abgeschafft, sondern erst später gewährt; bereits erreichte Stufen blieben durch einen Bestandsschutz erhalten. Dass mehr Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssten, könne sie nicht ausschließen. Der Deutsche Städtetag hatte einen Stopp des Gesetzes gefordert und von einem „Schlag ins Gesicht“ gesprochen. Warken forderte zugleich, die Länder müssten sich stärker an den Investitionskosten beteiligen. Der Investitionskostenanteil, den Pflegebedürftige über Eigenanteile tragen müssten, liege durchschnittlich bei über 500 Euro monatlich.
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