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Warken sieht private Vorsorge als einen Baustein der Pflegereform

Die Regierung startet die Pflegereform-Kommission wegen akuter Finanzprobleme. Die gesetzliche Krankenversicherung warnt vor weiteren Verzögerungen bei der Pflegefinanzierung. Arbeitgeber fordern Leistungs- und Ausgabenkürzungen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt auf mehr private Pflegevorsorge.

Frau schiebt Patientin im Rollstuhl über einen Flur im Krankenhaus oder Pflegeheim.
Die Pflegeversicherung hat akute Finanzprobleme. Foto: AdoebStock/klick61

Am Montagnachmittag berät Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erstmals mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern. Die Arbeitsgruppe soll laut Koalitionsvertrag vor Jahresende Vorschläge für eine „große Pflegereform“ vorlegen.

Warken möchte bei der Reform der Pflegeversicherung stärkere Anreize zur privaten Vorsorge schaffen. Das sei dringend nötig, um die Pflege zukunftsfest zu gestalten, sagte Warken am Montag im „Morgenmagazin“ des ZDF. Auch eine Verpflichtung zu privater Vorsorge hält die Ministerin für denkbar.

Warken sagte am Montag im ZDF, wenn nach den Etatberatungen im Bundestag nicht mehr Geld bewilligt werde, sei eine weitere Beitragserhöhung ab Januar 2026 zu befürchten. „Die wollen wir gerne abwenden“, sagte die Ministerin. Dazu brauche es kurzfristig mehr Unterstützung aus dem Bundeshaushalt. Wenn die Vorschläge der Kommission umgesetzt werden, „hoffen wir darauf, die Beitragssätze stabil halten zu können“, sagte die CDU-Politikerin.

Defizit von 1,54 Milliarden Euro

Die Pflegeversicherung hatte das vergangene Jahr mit einem Defizit von 1,54 Milliarden Euro abgeschlossen. Der allgemeine Beitragssatz stieg zum Jahreswechsel von 3,4 auf 3,6 Prozent; je nach Kinderzahl gibt es Zu- und Abschläge. Der Haushaltsentwurf für 2025 sieht vor, dass die Pflegeversicherung dieses Jahr 500 Millionen und nächstes Jahr 1,5 Milliarden Euro als Darlehen vom Bund erhält.

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes und damit Spitzenrepräsentant der gesetzlichen Krankenkassen, sagte der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montag): „Wichtig ist, dass mit der geplanten Reform wirklich eine nachhaltige finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung geschafft wird.“ Mit der vorübergehenden schuldenfinanzierten Unterstützung der Pflegeversicherung in diesem und im nächsten Jahr werde das Finanzierungsproblem nicht gelöst.

Die Arbeitgeber schlagen laut einem Zeitungsbericht eine radikale Reform vor. Bedürftige im ersten Betreuungsjahr sollten künftig je nach Pflegegrad noch keine größeren Leistungsansprüche an die Pflegekassen haben, heißt es laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ (Montag) in einem noch unveröffentlichten Papier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Mit solchen Karenzzeiten ließe sich etwa ein Zehntel der Pflegeausgaben sparen, mehr als sechs Milliarden Euro im Jahr.

Das Papier der Arbeitgeber listet dem Bericht zufolge weitere Vorschläge auf. Dazu zähle die Einführung eines „Nachhaltigkeitsfaktors“ ähnlich wie bei der Rente, damit die Versicherungsbeiträge nicht übermäßig steigen, wenn die Zahl und die Leistungsansprüche der Pflegebedürftigen überproportional stark zunehmen. Die BDA fordere überdies, versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt und nicht länger aus den Beiträgen zu finanzieren. Allein die Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige könnte demnach die Kassen um vier Milliarden Euro im Jahr entlasten. Auch müssten die Bundesländer endlich „vollumfänglich“ ihren Investitionspflichten für die Pflegeheime nachkommen, zitiert die Zeitung weiter aus dem Papier.

Die Diakonie Deutschland forderte, die Pflegeinfrastruktur bundesweit zu sichern und zukunftsfähig auszubauen, um dem demografischen Wandel gerecht zu werden. Konkrete Vorschläge zur Finanzierung solle die Kommission erarbeiten. Versicherungsfremde Leistungen, etwa Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, sollten kurzfristig aus Steuermitteln finanziert werden. Zudem sprach sich die Diakonie für ein Anheben der Beitragsbemessungsgrenze aus, um die finanzielle Basis der Pflegeversicherung zu stärken.