Pflege und Politik
Vor Weihnachten: NRW lockert Besuchsregeln in Pflegeheimen
Kurz vor Weihnachten hat die Landesregierung die coronabedingten Besuchsvorschriften für Pflegeheime und Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen gelockert. Ab dem 23. Dezember würden für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeheimen oder auch Justizvollzugsanstalten keine gesonderten Testnachweise von Teststellen mehr benötigt.

Es reiche ein negativer Selbsttest, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am 16. Dezember zunächst über den Kurznachrichtendienst Twitter mit.
In der ab dem 23. Dezember gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes heißt es nun ebenfalls, dass es ausreicht, unmittelbar vor dem Besuch einen Selbsttest zu machen und dies den Verantwortlichen in der Einrichtung auf Nachfrage mündlich mitzuteilen. In Zweifelsfällen oder bei Symptomen könnten Einrichtungen jedoch einen Kontrolltest durchführen lassen. Sofern eine Einrichtung zum Zeitpunkt des Besuchs eine Testmöglichkeit anbietet, kann sie die Besucherinnen und Besucher verpflichten, einen solchen Test vor Ort durchzuführen.
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