Pflege und Politik

Vereinfachte Anträge, größere Auswahl: Bayern entwickelt Förderrichtlinie weiter

Bayern verlängert die Förderung von Pflegeplätzen und von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR) bis 2026. Ziel sei es, mit der Förderung die pflegerische Versorgungsstruktur in Bayern weiter auszubauen und zu verbessern: bedarfsgerecht und flächendeckend, regional ausgerichtet, demenzsensibel und barrierefrei, so das Gesundheitsministerium.

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Foto: STMGP Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek sagte am Sonntag in München: „Die Zahl an pflegebedürftigen Menschen steigt – und damit auch der Bedarf an Pflegeplätzen und pflegerischen Angeboten. Wir müssen daher am Ball bleiben und den Ausbau der dringend benötigten Pflegeplätze weiter vorantreiben. Unser Förderprogramm PflegesoNah leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Das hat auch die große Nachfrage der letzten drei Förderjahre gezeigt: Seit 2020 bewilligte die Bayerische Staatsregierung insgesamt rund 200 Millionen Euro.“

Die Richtlinie sei aber nicht nur verlängert, sondern auch weiterentwickelt worden, so Holetschek. “Wir fördern künftig eine noch größere Auswahl an unterschiedlichen Versorgungsformen: So fördern wir neben Kurzzeitpflegeplätzen künftig auch Plätze für Verhinderungs- und palliative Pflege – und das mit bis zu 100.000 Euro je gefördertem Pflegeplatz. Aber auch das Verwaltungsverfahren haben wir angepasst und vereinfacht.“

Um die Vorbereitungszeit für den Förderantrag seitens der antragstellenden Personen zu reduzieren, werde das Verfahren zukünftig zweistufig erfolgen. Das heißt, der Umfang an Unterlagen, die alle Antragsteller einreichen müssen, sei reduziert worden. Lediglich zu den Anträgen, die in die engere Wahl kommen, müssten in einer zweiten Phase weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Holetschek fügte hinzu: „Gerade im ländlichen Raum ist es schwierig, eine wohnortnahe Betreuung und Versorgung in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. ‚PflegesoNah‘ legt daher weiterhin einen Schwerpunkt auf die Förderung kleinerer pflegerischer Angebote wie ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen.“ Daneben sei wie bisher der soziale Nahraum ein unverändert wichtiges Thema der Förderrichtlinie.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ finden Sie hier.