News
Verbraucherzentrale warnt: Neue Betrugsmaschen bei Pflegeleistungen
Betrüger:innen zielen vermehrt auf ältere und pflegebedürftige Menschen ab. Die Verbraucherzentrale NRW gibt konkrete Tipps zum Schutz und klärt über aktuelle Maschen rund um Pflegekurse und Pflegehilfsmittel auf.
Die Verbraucherzentrale NRW schlägt Alarm: Immer mehr pflegebedürftige Menschen werden Opfer betrügerischer Anrufe, bei denen ihnen Pflegeleistungen aufgedrängt werden. Hinter diesen Anrufen stecken unseriöse Anbieter, die Leistungen wie Pflegekurse oder Pflegehilfsmittelboxen bei den Pflegekassen abrechnen – häufig ohne echten Bedarf. Damit entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein erheblicher finanzieller Schaden. Und die betroffenen Pflegebedürftigen bleiben verunsichert zurück.
Besonders häufig sind demnach ältere, alleinlebende Menschen betroffen, die sich mit den Regelungen der Pflegeversicherung nicht gut auskennen. Ziel der Betrüger:innen ist es, mit der Versichertennummer der Pflegebedürftigen Leistungen abzurechnen, die diese eigentlich nicht benötigen, erklärt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Klassische Maschen betreffen Pflegekurse, die eigentlich kostenlos über die Pflegekassen angeboten werden, sowie sogenannte Pflegeboxen. Diese enthalten Artikel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel und dürfen mit bis zu 42 Euro monatlich von der Kasse erstattet werden.
Querling rät, bei unerwünschten Anrufen sofort aufzulegen. Ist bereits ein Vertrag zustande gekommen, sei schnelles Handeln nötig. Betroffene sollten den Vertrag umgehend widerrufen – entsprechende Musterschreiben gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW. Parallel sollte die Pflegekasse informiert werden, um weitere Zahlungen zu stoppen.
Unterstützung bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Dort erhalten Betroffene rechtliche Beratung. Zudem rät die Verbraucherzentrale, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und sich bei der Datenschutzbehörde zu melden. Wichtig sei auch die Nutzung der offiziellen Pflegeberatung vor Ort, die kostenfrei und mehrfach in Anspruch genommen werden kann.
Noch sei unklar, wie die Betrüger:innen an die Daten der Pflegebedürftigen gelangen. Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO zu verlangen und deren Nutzung zu unterbinden.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren