Pflege und Politik

Tarifpflicht: Pflegeeinrichtungen wenden sich ans Bundesverfassungsgericht

Als realitätsfern und chaotisch beschreiben Pflegeeinrichtungen den Umsetzungsprozess zur gesetzlichen Tariftreueregelung. Sie haben sich nun erneut an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

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Foto: AdobeStock/TMC-Fotografie.de Thema Tariftreueregelung: Selbst der Gesetzgeber bemängelt fehlende, unvollständige oder falsche Daten, so die Pflegeverbände.

Schon im September 2021 hatten Pflegeeinrichtungen mit Unterstützung ihrer Verbände Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Tariftreueregelungen beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die beschwerdeführenden Unternehmen haben sich nun wiederholt mit einem ergänzenden Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht gewandt, in dem der realitätsferne und chaotische Umsetzungsprozess und vor allem die Auswirkungen auf Pflegeunternehmen beschrieben werden.

Unterstützt werden sie dabei von ihren Verbänden Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und bpa Arbeitgeberverband unterstützt. „Die anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Richtlinien versetzen bisher nicht tarifgebundene Pflegeunternehmen in die Zwangslage, Tarifstrukturen verbindlich anzuwenden, die sie nicht kennen. Darüber hinaus sollen sie das sog. „regional übliche Entgeltniveau“ auf Landesebene als verbindliche Lohnuntergrenze gegen sich gelten zu lassen, obwohl deren Datengrundlagen völlig intransparent und nicht valide ist“, sagt Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des VDAB.

Selbst der Gesetzgeber gibt zu, dass Datengrundlagen falsch seien und Informationen zu Tarifwerken oder kirchlichen Arbeitsbedingungen fehlten, so der VDAB in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Bisher bleibe die Bundesregierung jedoch eine Lösung, wie beispielsweise eine Aussetzung oder Verschiebung der Tariftreueregelung, schuldig, so der VDAB in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes, Rainer Brüderle, sagt: „Offenkundig fehlt der Bundesregierung die Kraft, eine sachlich begründete Entscheidung zu treffen. Das ist nicht mehr hinnehmbar. Daher haben wir dem Bundesverfassungsgericht nicht nur die aktuellen Entwicklungen geschildert, sondern werden es auch bitten müssen, sich schneller mit der Verfassungsbeschwerde zu befassen.“