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Studie: Warum Pflegekräfte in der Zeitarbeit bleiben

Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern in der Kranken- und Altenpflege steht in der Kritik. Die Politik möchte Leiharbeit in der Pflege einschränken. Eine Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft zeigt, dass dann 55 Prozent der Zeitarbeitspflegekräfte in einen anderen Tätigkeitsbereich wechseln und weitere 11 Prozent ihre Erwerbstätigkeit ganz aufgeben.

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Foto: AdobeStock/Kzenon Die Politik möchte Leiharbeit in der Pflege einschränken. Doch dann würden viele Zeitarbeits-Pflegekräfte ganz aufhören.

Nur 18 Prozent der befragten Zeitarbeitnehmer geben an, dass sie im Falle der Einschränkung von Zeitarbeit diesen Weg gehen würden, wobei der Anteil für Fachkräfte noch einmal geringer ist. Die Autoren der Studie schlussfolgern daraus, dass das Ziel einer besseren Verfügbarkeit von Personal für die Pflegeeinrichtungen nicht erreicht würde. Im Gegenteil würde sich der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel verschärfen und die Stabilität der Patientenversorgung verschlechtern, während den betroffenen Arbeitnehmern das Recht auf freie berufliche Entfaltung versagt würde.

Die Studie entstand im Auftrag der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister und des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Befragt wurden von Mitte Januar bis Ende Februar 2023 Zeitarbeitskräfte, die in den Gesundheits- und Pflegebereich überlassen werden. Insgesamt stehen für die Auswertung rund 4.000 Beobachtungen zur Verfügung. Die Studie finden Sie hier.

Die Untersuchung belege, dass es keine nennenswerte Abwerbung seitens der Zeitarbeitsunternehmen gibt. Ausschlaggebend für den Wechsel seien persönliche Kontakte und Hinweise aus dem persönlichen Umfeld gewesen. Zweitens zeige sich eine komplexe Motivlage für die Aufnahme einer Beschäftigung in der Zeitarbeit. Eine attraktive Vergütung und Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung sind von großer Bedeutung.

Pflegeeinrichtungen sollen die Mehrkosten für den Einsatz von Leiharbeitskräften künftig nicht den Pflegekassen in Rechnung stellen dürfen. Das geht aus einem überarbeiteten Gesetzentwurf für die Pflegereform hervor.