Pflege und Politik
Spekulationen um Fristverlängerung in NRW
Aus gut informierten Kreisen heißt es, dass im
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung darüber nachgedacht wird, kurz vor
Ablauf der WTG-Anpassungsfrist am 31. Juli 2018, diese
doch um einige Jahre zu verlängern, da eine große
Anzahl von Trägern die Vorgaben noch nicht erfüllen.
Das Sozialministerium widerspricht dem.

Das MAGS plane nicht, die Frist zur Umsetzung der
Einzelzimmerquote über den 31. Juli 2018 hinaus zu
verlängern, heißt es von einem Sprecher.
Bereits Anfang des Monats wurde bekannt, dass über 500 Heime in
Nordrhein-Westfalen die Vorgaben unter anderem zur
80-prozentigen Einzelzimmerquote nicht fristgerecht
erfüllen können. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann (CDU) stellte jedoch klar "Niemand, der in
einem Pflegeheim wohnt, muss zum 1. August ausziehen,
auch nicht aus einem Doppelzimmer". Die Heime könnten
in der Übergangszeit überzählige Doppelzimmer für die
Kurzzeitpflege nutzen.
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