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Saarland: Neue Pflegeassistenzausbildung verabschiedet
Der Landtag im Saarland hat das Gesetz zur Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten verabschiedet. Ab dem 01. Oktober 2020 kann mit der neuen 23-monatigen Pflegeassistenzausbildung mit generalistischer Ausrichtung begonnen werden

Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann. Foto: Archiv
"Das Saarland ist bundesweit das erste Land, das einen generalistischen Pflegeassistenten nach dem neuen Pflegeberufegesetz gestaltet. Umso mehr freut mich das große Interesse der Träger an dem neuen Angebot: Nach unserer Kenntnis halten sie zum 01. Oktober 350 Plätze an acht Pflegeschulen bereit", so Gesundheitsministerin Monika Bachmann heute im Plenum.
Durch die neue Ausbildung erhalten Hauptschülerinnen und Hauptschüler die Möglichkeit einer Grundqualifikation in einem Pflegeberuf, indem ihnen die Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres zur Pflegefachperson vermittelt werden – aber im Zeitraum von knapp zwei Jahren, heitß es in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums. Danach sei ein direkter Einstieg in das zweite Jahr der Pflegekraftausbildung möglich. Auch ein Studium kann an die Ausbildung zur Pflegeassistentin oder zum Pflegeassistent angeschlossen werden.
Durch eine finanzielle Förderung des Sozialministeriums habe sich eine neue Arbeitsgruppe "Saarländischer Rahmenlehrplan Pflegeassistenz" zur Interessenvertretung der Pflegeschulen gebildet. Diese hat den erforderlichen Rahmenlehrplan für den Pflegeassistenten erarbeitet.
Um bereits einen ersten Einblick in die Tätigkeiten der Pflegeberufe zu bekommen, müssen die künftigen Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn ein vierwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder einem Krankenhaus absolvieren. Anstelle des Praktikums können aber auch andere Tätigkeiten angerechnet werden, so beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr, die Pflege von Angehörigen zu Hause oder Zeiten für die Erziehung von Kindern. Wer über den Mittleren Bildungsabschluss verfügt kann ohne Vorpraktikum in die neue Ausbildung starten.
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