Pflege und Politik
Rettungsschirm Pflege bis Ende des Jahres verlängert
Der Bundesrat hat am Freitag, 17. September, der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung zugestimmt. Somit wird der Rettungsschirm Pflege bis 31. Dezember 2021 verlängert. Das ist angemessen und gerechtfertigt, meint der bpa.

„Wir sind der Bundesregierung und dem Bundesrat dankbar, dass sie den Rettungsschirm Pflege zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung nochmals verlängert haben. Das ist angemessen und gerechtfertigt. So wird den Pflegeeinrichtungen auch weiterhin die nötige wirtschaftliche Sicherheit zur Bewältigung der pandemiebedingten Kosten gegeben.“ Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
„Von einem Normalbetrieb ist die Pflege nach den großen Belastungen der Pandemie noch weit entfernt. Der Rettungsschirm schützt die pflegerische Infrastruktur und damit auch die Beschäftigten sowie die Pflegebedürftigen“, so Meurer.
Wie sich die Pandemie in diesem Herbst entwickelt und welche Auswirkungen auf die Pflegeeinrichtungen wieder zukommen, lasse sich nicht sicher vorhersagen. Der Verordnungsgeber habe deshalb richtigerweise festgestellt: „Die Versorgung von Pflegebedürftigen durch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen kann daher vielfach noch nicht im Normalbetrieb erbracht werden. Es ist daher angezeigt und im Interesse aller Beteiligten, die pflegerische Versorgung in der noch immer anhaltenden Gefährdungssituation weiterhin durch unterstützende Maßnahmen sicherzustellen.“
Bei den Pflegeeinrichtungen liefen durch die im Schutzschirm nicht berücksichtigten Investitionskosten bereits erhebliche Verluste auf, so Meurer. „In einer Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft gaben nahezu Zweidrittel der Einrichtungen die fehlende Erstattung der Investitionskosten als Hauptgrund für ihre finanziellen Belastungen an. Fehlende Investitionskosten erzeugen einen Belegungsdruck, der verlässlich dafür sorgt, dass die Pflegeeinrichtungen sich intensiv um die Belegung bzw. die Versorgung weiterer Patientinnen und Patienten kümmern müssen.“
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren