Pflege und Politik

PUEG: Hauswirtschaftsrat fordert deutliche Verbesserungen

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat hat jetzt eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) vorgelegt. Darin begrüßt er die Ziele der Stärkung der häuslichen Pflege, der Unterstützung von Menschen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden sowie der Entlastung von Personal in Pflegesituationen. Gleichzeitig fordert er aber eine deutliche Verbesserung für hauswirtschaftliche Unterstützung und Leistung.

Hauswirtschaftliche Versorgung ambulant
Foto: Adobe Stock/juefraphoto Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert für in der Häuslichkeit gepflegte Menschen den Aufbau einer Infrastruktur zur ambulanten Unterstützung durch geregelt hauswirtschaftliche Betreuung und Versorgung.

„Wir begrüßen die finanzielle Anhebung des Pflegegelds, halten fünf Prozent aber für nicht ausreichend. Der Entlastungsbetrag muss verdoppelt und dynamisiert werden. Denn hauswirtschaftliche Unterstützung kann die Pflegebedürftigkeit eindeutig hinauszögern und hat eine präventive Wirkung,“ betont Ursula Schukraft, Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates.“

Für in der Häuslichkeit gepflegte Menschen fordert der Deutsche Hauswirtschaftsrat den Aufbau einer Infrastruktur zur ambulanten Unterstützung durch geregelt hauswirtschaftliche Betreuung und Versorgung. Außerdem müsse der hauswirtschaftliche Bedarf in die Pflegegradeinstufung einbezogen werden.

Um eine adäquate Versorgung von Menschen mit Hilfebedarf sicherzustellen, müsse zudem eine multiprofessionelle Fachkräftebasis einschließlich der Hauswirtschaft aufgestellt werden. Dazu gehöre die Anerkennung des Berufsabschlusses Hauswirtschafter:in als Fachkraft für hauswirtschaftliche Versorgung und hauswirtschaftliche Betreuung. Dies müsse dann auch ein Zulassungskriterium für ambulante hauswirtschaftliche Dienste sein, heißt es in der Stellungnahme.

Was die Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 113c SGB XI) betreffe, müsse analog der verantwortlichen Pflegekraft eine hauswirtschaftliche Fachkraft (Hauswirtschafter:in) verankert werden. Dazu sei eine leistungsgerechte Bezahlung erforderlich. Die Stundensätze von Hauswirtschaft und Betreuung seinen anzugleichen, um die Gleichwertigkeit beider Bereiche zu erfassen, so der Deutsche Hauswirtschaftsrat.

In der ausführlichen Stellungnahme im Download-Bereich auf www.hauswirtschaftsrat.de sind weitere Erläuterungen zu den Verbesserungen aufgeführt.