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Prävention: Bayern fördert Bewegungsprojekte mit einer Million Euro

Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach hat einen Aufruf zur Bewegungsförderung gestartet. Aus dem Präventionsfonds Bayern stehen dafür bis zu eine Million Euro bereit. Antragsberechtigt sind unter anderem Einrichtungen des Gesundheitswesens; Projektskizzen können bis zum 16. Oktober 2026 eingereicht werden.

Judith Gerlach
Foto: Susie Knoll © Stimmkreisbüro Judith Gerlach

Der Förderaufruf trägt den Titel „Bayern in Bewegung – Bewegungsförderung weiterdenken“ und ist nach Angaben des Ministeriums ein Beitrag zur Umsetzung des Masterplans Prävention. Aus den eingereichten Vorschlägen sollen zwei Einzel- oder Verbundprojekte in Bayern ausgewählt und über einen Zeitraum von maximal drei Jahren gefördert werden. Ministerin Gerlach hatte den Aufruf am 9. August 2026 angekündigt.

Bewegung als Schlüsselrolle im Masterplan Prävention

Gerlach begründete den Aufruf mit der gesundheitlichen Bedeutung von Bewegung. „Regelmäßige Bewegung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes Leben. Sie stärkt die körperliche und psychische Gesundheit und hilft dabei, zahlreichen Erkrankungen vorzubeugen“, erklärte die Ministerin. Mit dem Masterplan Prävention wolle das Land die Bürgerinnen und Bürger „in jeder Lebensphase bei einem gesunden Lebensstil“ unterstützen.

Kreis der Antragsberechtigten breit gefasst

Antragsberechtigt sind laut Mitteilung nichtkommerzielle juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu zählen insbesondere Kommunen, Vereine, Wohlfahrtsorganisationen, wissenschaftliche Einrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens. Auch Verbundvorhaben mehrerer Partner können nach Angaben des Ministeriums gefördert werden.

Einreichungsfrist bis 16. Oktober 2026

Projektskizzen können bis spätestens 16. Oktober 2026 beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingereicht werden. Nach eigenen Angaben sucht das Ministerium „innovative Projekte mit hoher Reichweite und nachhaltiger Wirkung“. Unterlagen und weitere Informationen stellt das Ministerium unter stmgp.bayern.de/praeventionsfonds bereit

Unterlagen zur Teilnahme am Förderaufruf und weitere Informationen

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