Politik

Pflegereform: Unternehmen nicht im Stich lassen

Der private Trägerverband bpa kritisiert Regelungen zur geplanten Pflegereform im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Im Gesetz finde sich kein Hinweis zur verlässlichen Berücksichtigung eines notwendigen unternehmerischen Zuschlags bei den Entgeltverhandlungen.

Foto: bpa bpa-Präsident Bernd Meurer: "Der Politik droht die Populismusfalle."

In der vergangenen Woche haben sich Union und SPD auf ein gemeinsames Vorgehen zur Verbesserung der Löhne in der Altenpflege geeinigt. Pflegedienste und -heime sollen demnach vom 1. Juli 2022 nur noch dann mit der gesetzlichen Pflegever­sicherung zusammenarbeiten dürfen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach einem aner­kannten Tarifvertrag be­zahlen. Geplant ist, den neuen Passus kurzfristig an das schon in den Bundestag einge­brach­te „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ anzukoppeln. Damit könnten auch die neuen Regelungen für die Altenpflege noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Die 2. und 3. Lesung im Bundestag findet bereits am Freitag dieser Woche (21. Mai) statt.

“Eine weitere Verbesserung der Gehälter in der Altenpflege kann den Beruf attraktiver machen”, meint Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Doch der Politik drohe “die Populismusfalle”. Meurer: “Zur Sicherung eines professionellen pflegerischen Angebots muss aber auch eine Antwort darauf gegeben werden, wie die Existenz der Pflegeunternehmen gesichert bleibt. Wer die Qualifikation, die Personalmenge, die einzelnen Gehälter und die Preise verbindlich regelt, darf anschließend die Unternehmen mit ihren betrieblichen Risiken und ihrem unternehmerischen Wagnis nicht im Regen stehen lassen. Jede bisherige Erfahrung in den Entgeltverhandlungen zeigt, dass zwar die einzelnen Gehälter refinanziert werden, wir aber bei der Berücksichtigung des betrieblichen Risikos und des unternehmerischen Wagnisses auf Granit beißen.”

Der bpa-Präsident kritisiert, dass sich in den Änderungsanträgen zum GVWG kein einziger Hinweis zur verlässlichen Berücksichtigung eines notwendigen unternehmerischen Zuschlags bei den Entgeltverhandlungen finde. Die Personalkosten machten bei Pflegeeinrichtungen und -diensten im Schnitt über 70 Prozent aus. Meurer: „Wenn politisch so tief in die Finanzierung eingegriffen wird, dann müssen zumindest auch verlässliche Aussagen zur angemessenen Berücksichtigung der unternehmerischen Risiken und des unternehmerischen Wagnisses getroffen werden.“

Veranstaltungstipp: Neues zur geplanten Pflegereform erfahren Sie auf der Online-Veranstaltung der Zeitschrift Altenheim “Neue Wege – Wohnen im Alter: Vom Pflegeheim zum integrativen Wohnquartier” am 22. und 23. Juni. Weitere Informationen erhalten Sie hier