Pflege und Politik
Pflegemindestlohn steigt um 50 Cent pro Stunde
Zum 1. Januar 2019 steigt der Pflegemindestlohn um 50
Cent pro Stunde. Dann gilt für den Westen und Berlin
ein Stundenlohn von mindestens 11,05 und für den Osten
eine Mindestgrenze von 10,55 Euro pro Stunde.
Ungelernte Hilfskräfte verdienen damit in der
Altenpflege mindestens 1,86 Euro bzw. 20 Prozent mehr
als in anderen Branchen.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 9,19
Euro pro Stunde. Für Altenpflegefachkräfte werden
deutlich höhere Stundenlöhne bezahlt. Dazu erklärt der
Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle:
"In der Altenpflege kann man als ungelernte Hilfskraft
deutlich mehr verdienen als in zahlreichen Branchen
unserer Republik. Das kann für junge Menschen, die
bisher noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, auch
ein Ansporn sein, in der Altenpflege zu arbeiten."
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