Pflege und Politik

Pflegebevollmächtigter: Bedürfnisse Betroffener in den Blick nehmen

Angesichts der anlaufenden 4. Corona-Welle fordert der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige mit ihren Bedürfnissen in den Fokus zu nehmen. Die Verantwortlichen vor Ort in den Ländern und Einrichtungen ruft er auf, Corona-Schutzmaßnahmen und Besuchs- und Teilhaberegelungen auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

Pflegebevollmächtigter_Andreas_Westerfellhaus
Foto: Pflegebevollmächtigter, Fotograf Holger Gross Der Pflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus erinnert: "Pflegebedürftige und pflegende Angehörige müssen nicht nur mit ihrer Schutzbedürftigkeit, sondern vor allem mit ihren Bedürfnissen in den Fokus genommen werden."

In einer Pressemitteilung erinnert das Büro des Pflegebevollmächtigten, dass es „in der ersten Welle der Pandemie zu deutlichen Verschlechterungen der psychischen und physischen Gesundheit bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der stationären Pflegeeinrichtungen gekommen“ ist. Pflegende Angehörige seien durch die Reduzierung und Schließung von Betreuungsangeboten häufig auf sich allein gestellt gewesen und hätten in der Pandemie ohne professionelle Unterstützung große Herausforderungen meistern müssen. Westerfellhaus fordert deshalb in einem Positionspapier (s.u.) dazu auf, für die jetzt laufende 4. Welle der Pandemie die richtigen Schlüsse zu ziehen.

„Pflegebedürftige und pflegende Angehörige müssen nicht nur mit ihrer Schutzbedürftigkeit, sondern vor allem mit ihren Bedürfnissen in den Fokus genommen werden. Konkret heißt das, dass Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege für Betroffene und pflegende Angehörige so weit wie möglich verfügbar bleiben müssen“, fordert Westerfellhaus und führt aus: Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürften in der häuslichen Pflege nicht alleingelassen werden. „Und in den stationären Pflegeeinrichtungen ist nicht akzeptabel, wenn Besuche, gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung durch übermäßige Einschränkungen erschwert werden. Die hohen Impfquoten gerade in stationären Pflegeeinrichtungen bieten dafür die Lösung.“

Der Pflegebevollmächtigte fordert deshalb die Verantwortlichen vor Ort in den Ländern und Einrichtungen auf, Corona-Schutzmaßnahmen und Besuchs- und Teilhaberegelungen auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Das Robert Koch-Institut (RKI) habe in der Vergangenheit mit seiner Expertise praxisnahe und konkrete Hinweise gegeben, welche Maßnahmen notwendig sind. Auch diese müssen immer wieder aktualisiert werden. Der Pflegebevollmächtigte betont: „Denn unabhängig von einer Pandemie ist erste und wichtigste Aufgabe aller Beteiligten, Selbstbestimmung, Teilhabe und Würde in der stationären und in der häuslichen Pflege zu verwirklichen. Daran müssen sich Politik, Kostenträger und Leistungserbringer jetzt und auch in Zukunft messen lassen.“

Das Positionspapier finden Sie auf der Homepage des Pflegebevollmächtigten.