Pflege und Politik

Pflege-Rettungsschirm soll bis März 2022 verlängert werden

Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Dieser sieht unter anderem die Fortführung von Sonderregelungen in der pflegerischen Versorgung bis zum 31.03.2022 vor.

Rettungsschirm
Foto: Susanne El-Nawab Corona verursacht in Pflegeeinrichtungen Mindereinnahmen und Mehrausgaben, unter anderem durch Schutz- und Hygienemaßnahmen. Um das aufzufangen, sollen die Schutzschirme für den Bereich Pflege bis März 2022 verlängert werden.

Der Gesetzentwurf sieht nach Auslaufen der epidemischen Lage vor, dass die Verordnungsermächtigung des § 153 SGB XI auf das Jahr 2022 erstreckt werde. Das berichtete unter anderem der Paritätische Gesamtverband am 9. November. Für die soziale Pflegeversicherung ergeben sich aus der Verlängerung der Kostenerstattungsregelungen nach § 150 SGB XI sowie für die weiteren Maßnahmen im ersten Quartal des Jahres 2022 einmalige Mehrausgaben in Höhe von 900 Millionen Euro, heißt es im Gesetzentwurf. Durch die anteilige Beteiligung an den Pflegeschutzschirmkosten im ambulanten Bereich und bei den Hospizen entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung im ersten Quartal des Jahres 2022 einmalige Mehrausgaben in Höhe von 130 Millionen Euro.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Bagfw) begrüßt ausdrücklich die Verlängerung der Schutzschirme für den Bereich der Pflege. Die stark steigenden Zahlen der Neuinfektionen haben auch vermehrt Ausbrüche in Folge von Impfdurchbrüchen in medizinischen Einrichtungen sowie in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen. „Daher können die Einrichtungen durch Fluktuation freiwerdende Plätze nicht in dem Maße nachbesetzen, wie es ohne Ausbruchsgeschehen der Fall wäre. Zudem entstehen wieder erhöhte Mehraufwendungen in Folge der zu ergreifenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Auch das Testen der Mitarbeitenden muss mit steigenden Inzidenzen wieder in stärkerem Maße erfolgen, auch bei geimpften Mitarbeitenden“, schreibt die Bagfw in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Der Verband weist darauf hin, dass die Testkosten nicht aus den Beiträgen der Versicherten, sondern durch einen zusätzlichen Bundeszuschuss in die Pflegeversicherung finanziert werden soll.

Darüber hinaus sei weiterhin mit Mindereinnahmen zu rechnen, z. B. in Folge von notwendigen Quarantänen oder wenn das Abstandsgebot oder Hygienevorschriften zu Belegungsrückgängen, z.B. in Tagespflegen führen. Für die Entlastung der pflegenden Angehörigen plädiert die Bagfw dafür, die Tagespflegen mittels des Schutzschirms aufrecht zu erhalten

Am Dienstag, 16.11., ist die zweite/ dritte Lesung vorgesehen, sodass der Bundesrat am 19.11. in einer Sondersitzung tagen wird.

Den Gesetzentwurf mit weiteren Regelungen und Details finden Sie hier.