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Pflege-Digitalisierung: Verbändebündnis fordert höhere Umwidmungsquote bei § 113e

Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege begrüßt die im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehene Transformationsklausel § 113e SGB XI, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Das Bündnis stellt außerdem klar: Die Regelung ersetzt keine Pflegekräfte, sondern reagiert auf Stellen, die schon heute nicht besetzbar sind.

Digitalisierung
Der § 113e sei ein guter Start. Damit Digitalisierung dauerhaft für Entlastung, Qualität und Versorgungssicherheit sorgt, brauche es jedoch gesetzlich
verankerte Folgeschritte, so das Bündnis.
Foto: iconimage/AdobeStock

Nach Angaben des Bündnisses eröffnet § 113e SGB XI erstmals einen Weg, um vereinbarte Personalstellenanteile in digitale und technische Hilfen zu überführen. „Bleiben Stellen unbesetzt, kann die dafür vorgesehene Vergütung künftig in digitale Hilfen investiert werden, um so den personellen Ausfall so weit wie möglich zu kompensieren“, heißt es in der Pressemeldung dazu. Damit greife der Referentenentwurf eine langjährige Forderung des seit 2020 bestehenden Bündnisses auf, an dem neun Verbände aus Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen beteiligt sind. Zugleich warnt das Bündnis vor einer verkürzten Lesart der Regelung und vor einer Umsetzung, die in der Praxis wirkungslos bleiben könnte.

Kein Ersatz für fehlende Pflegekräfte

Die Regelung ersetze keine Pflegekräfte, sondern reagiere auf Stellen, die schon heute nicht besetzbar seien, heißt es in der Mitteilung. Digitale Anwendungen wie sprachbasierte Dokumentation, Sensorik, digitale Tourenplanung oder automatisierte Dienstpläne könnten laut Bündnis den Verwaltungs- und Wegeaufwand spürbar reduzieren. Bis 2070 werde die Zahl der pflegebedürftigen Menschen Hochrechnungen zufolge auf fast sieben Millionen steigen.

Umwidmungsquote von 10 Prozent zu gering

Die im Referentenentwurf vorgesehene Quote von 10 Prozent reicht dem Bündnis nicht aus. Nach Abzug der nur teilweise refinanzierbaren und oft unbesetzten Stellenanteile verbleibe kein tragfähiger Betrag für Investitionen in entlastende Technik. Das Bündnis fordert eine Umwidmungsquote von mindestens 50 Prozent, um eine wirksame Umsetzung zu ermöglichen.

Forderung nach Gesamtstrategie und dauerhafter Refinanzierung

Neben einer verlässlichen Refinanzierung von Investitions-, Betriebs-, Schulungs- und Wartungskosten fordert das Bündnis eine übergeordnete verbindliche Strategie für die Digitalisierung in der Pflege sowie Interoperabilitätsstandards. Die Evaluation müsse durch Leistungserbringer, Pflegeprofession, Pflegewissenschaft und IT begleitet werden. Zusätzliche Nachweis-, Erfassungs- und Antragspflichten seien auf das notwendige Maß zu begrenzen, damit nicht neuer Aufwand statt Entlastung entstehe.

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