Demenz

Personalbemessung in der Altenpflege und gerontopsychiatrische Versorgung

Der Bedarf an gerontopsychiatrischer Versorgung steigt und sollte bei der aktuellen Diskussion um eine neue Personalbemessung berücksichtigt werden. Denn die starken Verhaltensauffälligkeiten fordern das Personal besonders. Das kostet viel Kraft und belastet die Mitarbeitenden – auch wenn sie noch so gut qualifiziert sind.

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Zwischenzeitlich ist die Diskussion zur neuen Personalbemessung durch Corona etwas in Vergessenheit geraten. Ein sehr wichtiger Bereich, der im doppelten Sinne auffällig ist, wird dabei unterschätzt: Der Bedarf an gerontopsychiatrischer Versorgung. Starke Verhaltensauffälligkeiten nehmen immer mehr zu und fordern das Personal besonders. Das kostet viel Kraft und belastet die Mitarbeitenden – auch wenn sie noch so gut qualifiziert sind. Unterschätzt wird außerdem der Bedarf von Menschen, die weitgehend passiv oder depressiv sind. "All diese Bewohner brauchen eine fachlich anspruchsvolle Begleitung und spezifische Versorgungskonzepte", sagt Prof. Dr. Klaus Wingenfeld, Wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld, und betont: "Allgemeine Betreuungsleistungen reichen hier ebenso wenig aus wie ein Personalzuwachs im Hilfskraftbereich." Dies zeigen die Ergebnisse eines Projekts, in dem Verhaltensauffälligkeiten und Personalbedarf in der stationären Langzeitpflege analysiert wurden.

Der Alltag in der stationären Langzeitpflege ist mehr und mehr durch den Bedarf von Bewohnern geprägt, die kognitive Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen. Daraus ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Konzeptentwicklung und die Personalausstattung. Das Versorgungssystem reagiert jedoch nur langsam. Das findet auch Peter Dürrmann, Bundesvorsitzender des DVLAB: Die jahrelangen und steigenden gerontopsychiatrischen Verhaltensauffälligkeiten bei zu wenig qualifiziertem Personal seien mit verantwortlich für die Überforderung, den hohen Krankenstand sowie den Berufsausstieg vieler Pflegefachkräfte. Unser Schwerpunkt-Thema im Juli in der Zeitschrift Altenheim .

Außerdem im Juli Thema: Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihre Mitarbeitenden nicht dazu anweisen, die neue Corona-Warn-App zu nutzen – auch nicht auf dem Diensthandy. Was Sie beachten müssen, wenn Ihr Personal die App freiwillig nutzt, erläutert uns Rechtsanwalt Peter Sausen in der aktuellen Ausgabe von Altenheim.