Demenz
Demenz: Neue S3-Leitlinie erschienen
Die wichtigste Neuerung der Leitlinie Demenz ist, eine Diagnose bereits in einem früheren Stadium der Erkrankung zu vergeben. Dadurch können Betroffene künftig früher Behandlungsangebote erhalten.
Aktuell sind 1,6 Millionen Menschen in Deutschland an einer Demenz erkrankt, bis zum Jahr 2050 könnten es 2,8 Millionen sein. Mit einem Anteil von etwa 65 Prozent ist die Alzheimer-Krankheit die häufigste Form der Demenz, wie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) mitteilen. Etwa 15 Prozent sind vaskulär, d. h. gefäßbedingt. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine Kombination dieser Erkrankungen vor. Seltener sind frontotemporale Demenzen, sie betreffen meist Personen, die jünger sind als 65 Jahre. Auch wenn Demenz nicht heilbar ist, könne man mit der optimalen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung ihr Fortschreiten verlangsamen und die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen verbessern, so die DGPPN. Die jetzt neu erschienene S3-Leitlinie Demenzen fasst die Empfehlungen für eine optimale Versorgung zusammen. Sie wurde unter gemeinsamer Federführung von DGN und DGPPN entwickelt. Dafür seien nach Angaben der DGPPN alle relevanten Untersuchungen und Studien zum Thema zusammengetragen und gesichtet worden. Mehr als 30 Delegierte aller Fachrichtungen sowie Angehörige und Betroffene haben die Ergebnisse anschließend diskutiert und gemeinsame Empfehlungen formuliert.
„Die neue Leitlinie macht umfassende Empfehlungen für die ganzheitliche Behandlung der erkrankten Menschen“, erläutert der Psychiater Prof. Dr. Frank Jessen, der für die DGPPN als Koordinator an den Leitlinien gearbeitet hat. „Die Empfehlungen berücksichtigen biologische, psychologische und soziale Aspekte und richten sich mit Hinweisen zu Diagnostik, Therapie, Betreuung und Beratung an alle Fachleute, die mit Menschen mit Demenzen zu tun haben, sowie an Betroffene und Angehörige.“
Frühe Behandlung könnte Fortschreiten verlangsamen
Die wichtigste Neuerung der Leitlinie ist laut Frank Jessen die Möglichkeit, die Diagnose bereits in einem früheren Stadium der Erkrankung zu vergeben. „Bislang musste für die Diagnose Demenz die Selbstständigkeit der Menschen deutlich beeinträchtigt sein, was eine echte Frühdiagnostik erschwert. Mit der Diagnose der leichten kognitiven Beeinträchtigung, des ‚mild cognitive impairment bei einer Alzheimer-Krankheit‘, können wir den Betroffenen künftig deutlich früher Behandlungsangebote machen und so hoffentlich das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen.“ Um diese Diagnose zu stellen, müsse aber gesichert sein, dass die Beeinträchtigung tatsächlich auf die Alzheimer-Krankheit zurückzuführen ist. Die neue Leitlinie empfiehlt, dafür u. a. per Liquordiagnostik Biomarker zu bestimmen. Der Neurologe Prof. Dr. Richard Dodel, für die DGN Koordinator der Leitlinie, erläutert: „Über die Rückenmarksflüssigkeit können Pathologien im Bereich der Amyloide und der Tau-Proteine nachgewiesen werden, die ursächlich für die Alzheimer-Erkrankung sind. So kann Alzheimer diagnostiziert werden, auch wenn die Symptomatik noch nicht voll ausgeprägt ist.“
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