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Pauschale für Personalaufwand doch noch erhöht

Zunächst schien es, als würde der personelle Mehraufwand, der Pflegeeinrichtungen durch die Corona-Schnelltests entsteht, gar nicht bedacht. Dann hieß es, im Pflegebereich würden 6 Euro für den Personaleinsatz erstattet – die Hälfte von dem, was Kliniken bekommen sollen. Nun ist die Pauschale noch einmal erhöht worden.

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Der personelle Mehraufwand, der Pflegeeinrichtungen durch das Testen entsteht, wird zwar bedacht, Kliniken bekommen aber mehr Geld erstattet. Auch wenn die Pauschale für die Pflege jetzt noch einmal um 3 Euro erhöht wurde.

Foto: Adobe Stock/ RioPactua Images

Am 13. November  berichtete der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) , vorgesehen sei, dass im Pflegebereich 13 Euro erstattet werden, 7 Euro für den Schnelltest und 6 Euro für den Personaleinsatz. Den Krankenhäusern sollten dagegen insgesamt 19 Euro erstattet werden, 7 Euro für den Schnelltest und 12 Euro an Personalkosten.

Nur fünf Tage später erfolgte die Kurskorrektur. So berichtet der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) in einer Pressemitteilung, die Pauschale sei von 6 auf 9 Euro erhöht worden. "Wir bleiben dabei, dass wir die Möglichkeit für Einrichtungen und Dienste, Corona-Schnelltests durchzuführen, grundsätzlich begrüßen", so Wilfried Wesemann, neuer Vorstandsvorsitzender des DEVAP. "Ausdrücklich und scharf kritisieren wir jedoch das zähe Ringen um eine auskömmliche Pauschale pro Testung", so Wesemann weiter. "Für die Erhöhung von 6 Euro auf 9 Euro (Brutto-)Pauschale musste die Pflegebranche lange kämpfen; trotz der aktuellen schwierigen Situation durch die massiv steigenden Infektionszahlen." Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt die jetzt in Kraft getretenen Regelungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Kostenerstattung beim Einsatz von PoC-Antigen-Schnelltests in Pflegeeinrichtungen, wonach insbesondere für Personalaufwendungen pauschal neun Euro brutto je tatsächlich genutztem Test erstattungsfähig sein sollen. "Wir freuen uns, dass die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in den Verhandlungen deutliche Nachbesserungen erreichen konnten. Wir sind zuversichtlich, dass die Pflegeeinrichtungen unter diesen Rahmenbedingungen die Schnelltestungen flächendeckend und effektiv einsetzen und damit ihren Beitrag zur Umsetzung der Coronavirus-Testverordnung leisten können", sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

Wie die Erstattung der Tests läuft, erfahren Sie  hier .