Pflege und Politik

Nordrhein-Westfalen zieht bei Kurzzeitpflege nach

Immer mehr Bundesländer fördern
die Kurzzeitpflege.
So auch ein neuer Erlass
des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums,
der die Einrichtungen animieren soll, mehr Plätze in
der Kurzzeitpflege zu schaffen.

- NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann fördert die Kurzzeitpflege. Bild: Archiv.

Minister Karl-Josef Laumann hat dabei laut
Pressemitteilung vor allem Menschen im Blick, "bei
denen vorübergehend keine häusliche Pflege möglich
ist." Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sollen
durch mehr Kurzzeitpflegeplätze entlastet werden. Dafür
werden für Einrichtungen der Kurzzeitpflege die
Anforderungen im Wohn- und Teilhabegesetz gelockert.
Konkret heißt das: Träger von bestehenden
Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze
anbieten, können nun auf Antrag dauerhaft von der
Einzelzimmerquote
befreit werden. Zudem gibt es hinsichtlich der
Ausstattung Erleichterungen: Einrichtungen der
Kurzzeitpflege müssen die Regelung nicht umsetzen, dass
nur noch direkt vom Zimmer aus zugängige Einzelbäder
oder maximal von zwei Zimmern aus nutzbare Bäder
erlaubt sind. Zudem können Einrichtungen der
vollstationären Dauerpflege nach dem 1. August 2018
Doppelzimmer, die bei Beachtung der 80
Prozent-Einzelzimmerquote nicht mehr als Doppelzimmer
genutzt werden könnten, ebenfalls für die
Kurzzeitpflege nutzen. Diese Nutzung ist aber
ausschließlich auf dieses Angebot beschränkt und bis
Mitte 2021 befristet. Menschen, die dauerhaft in der
Einrichtung gepflegt werden, dürfen dort nicht
untergebracht werden. Scharfe Kritik an dem Erlass
kommt vom Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa). Die Maßnahme sei ein "Pflästerchen
für einen Intensivpatienten". Laut bpa sind in
Nordrhein-Westfalen viele Einrichtungen erst durch die
Einzelzimmerquote gezwungen, ihre Kurzzeitplätze
abzubauen. Damit sei die Wahlfreiheit der
Pflegebedürftigen eingeschränkt.