News
Niedersachsen legt Förderprogramm für altersgerechtes Wohnen neu auf
Das Land stellt ab 2026 erneut eine Million Euro jährlich bereit, um innovative Wohn- und Pflegeprojekte für ältere Menschen zu unterstützen. Die weiterentwickelten Förderkriterien sollen insbesondere gemeinschaftliche und quartiersbezogene Ansätze stärken.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung startet zum 01. Januar 2026 das Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ in einer überarbeiteten Fassung. Laut Ministerium können Projekte künftig Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro erhalten. Anträge für einen Projektbeginn im Jahr 2026 müssen bis zum 01. April 2026 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingereicht werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis Ende 2031.
Neue Kriterien setzen auf Gemeinschaft und Innovation
Die weiterentwickelten Förderkriterien legen laut Ministerium besonderen Wert auf bürgerschaftliches Engagement, generationenübergreifende und inklusive Ansätze sowie innovative Pflegekonzepte. Auch die Nutzung ortsbildprägender Gebäude soll künftig als förderwürdig gelten. Ziel sei es, älteren Menschen – auch bei Pflegebedarf – ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi erklärte laut Pressemitteilung: „Wir wollen, dass landesweit innovative Wohnprojekte entstehen, die sich nachhaltig im Quartier verankern.“ Die Förderung solle Projekte unterstützen, die nicht nur Wohnraum bieten, sondern auch Gemeinschaft, Teilhabe und Würde im Alter sichern.
Programm baut auf zehn Jahren Erfahrung auf
Das Förderprogramm reagiert laut Ministerium auf den demografischen Wandel und die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Vorhaben im ländlichen Raum, die ein weitgehend selbstständiges Leben älterer Menschen auch bei Hochaltrigkeit ermöglichen sollen. Das Programm kann nach Angaben des Ministeriums auf Erfahrungen aus rund 130 Modellprojekten der vergangenen zehn Jahre zurückgreifen. Diese Erkenntnisse sollen nun in die Fläche getragen werden.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung gibt es auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums: www.ms.niedersachsen.de/wohnenundpflege
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren