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Niedersachsen: Kammerbeiträge werden zurückgezahlt

Nach der Entscheidung zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen ist die Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für 2018 und 2019 angelaufen. Wie die Kammer am 18. 2.  mitteilte, wurden seit vergangenem Mittwoch rund 3500 von insgesamt 46 608 Kammermitgliedern Beiträge für die beiden Jahre erstattet. Das sind 7,6 Prozent der Mitglieder der Pflegekammer, die Anspruch auf eine Rückzahlung haben. Die Kammer setzt die Erstattung der Beiträge in dieser Woche fort.

Carola Reimann
Foto: Tom Figiel Niedersachsen Sozialministerin Carola Reimann (SPD).

Voraussichtlich im Mai werde die Erstattung größtenteils abgeschlossen sein. Über den Stand der Rückzahlung informiert die Pflegekammer Mitglieder auf ihrer Website: www.pflegekammer-nds.de.

Um die Erstattung zu ermöglichen, hatte der Landtag im November 2020 eine Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege beschlossen. Für die Rückzahlung der Beiträge hat das Land Niedersachsen der Pflegekammer die finanziellen Mittel bereitgestellt. Die Pflegekammer hat ihre Beitragsordnung für die Erstattung der Mitgliedsbeiträge angepasst.

Im jahr 2020 hatte die Pflegekammer Niedersachsen keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Auch in 2021 müssen Mitglieder keine Beiträge bezahlen, sofern entsprechende Mittel vom Land Niedersachsen bereitgestellt werden.

Die Kammer als Interessenvertretung der Pflegebeschäftigten war 2017 ins Leben gerufen worden und hatte 2018 die Arbeit aufgenommen. Ärger gab es, weil alle Pflegekräfte auch gegen ihren Willen Pflichtmitglieder in der Kammer werden und einen Mitgliedsbeitrag zahlen sollten. Bei einer allerdings schwach genutzten Online-Befragung stimmten schließlich 70,6 Prozent der Pflegekräfte gegen den Fortbestand der Kammer.