Deep Dive
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wie Pflegeheime vorgehen sollten
Die europaweit angestrebte Klimaneutralität – der sogenannte European Green Deal – wird sich künftig direkt auf die Unternehmen in der Pflegebranche auswirken. Es ist sehr wahrscheinlich, dass viele Pflegeeinrichtungen der neuen Berichtspflicht unterliegen werden. Was Pflegeheime dazu wissen müssen, erfahren Sie in diesem Themen-Paket von Altenheim.
Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat einheitliche Kriterien für klimaverträgliche Wirtschaftsaktivitäten vorgelegt. Die aktuelle Fassung der Taxonomie-Verordnung klassifiziert nun auch Sozialeinrichtungen, die die Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsmaßnahmen bewerten sollen. Die regulatorische EU-Vorgaben in Form der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Taxonomie führen hierbei zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Banken, Versicherungen, Gesellschafter und Kostenträger werden zukünftig die Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen abfragen (müssen). Welche Vorgaben und Handlungsfelder sind zu beachten? Wie kann die Berichterstattung im Lagebericht bis 2025 umgesetzt werden?
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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wie Pflegeheime vorgehen sollten
Die europaweit angestrebte Klimaneutralität – der sogenannte European Green Deal – wird sich künftig direkt auf die Unternehmen in der Pflegebranche auswirken.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass viele Pflegeeinrichtungen dieser Berichtspflicht unterliegen werden. Eine Übersicht der Regelungen, die seit Anfang 2023 gelten.
Infos zur Personalpolitik gewinnen an Bedeutung
Im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen zukünftig außerdem umfassende Informationen im Hinblick auf Sozial- und Arbeitnehmerbelange offengelegt werden. Inwieweit können hier bestehende Berichtsstrukturen als Grundlage dienen und welche Auswirkungen ergeben sich für die Personalstrategie?

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