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Minister stellt auf bpa-Fachkongress in Bad Homburg neue Pflegeverordnungen vor

"Alle hessischen Pflegeeinrichtungen, die momentan eine
Betriebserlaubnis haben, und alle Einrichtungen, für
die ein Bauantrag bis zum 31.12.2018 gestellt wird,
genießen einen uneingeschränkten Bestandschutz."

- Hessens Sozialminister Stefan Grüttner sichert den stationären Einrichtungen Bestandsschutz zu. Bild: HMSI

Das hat der hessische Sozialminister Stefan Grüttner
auf dem Fachkongress Pflege des Bundesverbands privater
Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Bad Homburg
klargestellt. Damit erläuterte Grüttner erstmals die
konkreten Regelungen der zum Jahreswechsel in Kraft
tretenden Verordnungen zum Hessischen Gesetz über
Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP). "Ich bin davon
überzeugt, dass damit eine Sicherheit für die
Pflegebranche in Hessen hergestellt ist," so der
Minister laut Pressemitteilung. Mit dem vollständigen
Bestandsschutz für alle Pflegeheime in Hessen beginne
eine umsichtige Neuaufstellung der Pflegelandschaft,
ohne bestehende Strukturen zu schädigen, so der
hessische bpa-Landesvorsitzende Jochen
Rindfleisch-Janzton. In Bad Homburg waren mehr als 200
Gäste aus Pflege, Politik und Behörden beim
bpa-Fachkongress Pflege 2017 zusammengekommen, um
Zukunftsentwicklungen der Branche zu diskutieren.