Pflege und Politik
Landtag beschließt Pflegegesetz – mehr Rechte für Kommunen
Mecklenburg-Vorpommern hat das Landespflegegesetz an
neue Bestimmungen im Bund angepasst und so Kommunen und
Kreisen mehr Mitsprache bei der Organisation der Pflege
eingeräumt. Der im Landtag beschlossenen
Gesetzesänderung zufolge könne in Modellvorhaben die
wohnortnahe Beratung von Pflegebedürftigen
weiterentwickelt werden.

Sie erhoffe sich davon Erkenntnisse, wie die Beratung
vor Ort optimiert und aus einer Hand gestaltet werden
kann, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD)
beim Termin am Landtag 12. Dezember.
Durch die Einführung einer Nachweispflicht auf
Verlangen solle zudem sichergestellt werden, dass
Einrichtungsträger nur tatsächliche Aufwendungen in
Rechnung stellen können. Das Gesetz stärke somit die
Rechte von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen,
zeigte sich Drese sicher. Für eine insgesamt gute
pflegerische Versorgung trügen aber Bund, Land und
Kommunen eine gemeinsame Verantwortung. Als eines der
größten Probleme gilt die Gewinnung von ausreichend
Fachkräften.
Der Städte- und Gemeindetag hatte in einer Anhörung im
Landtag die Gesetzesänderung als unzureichend
kritisiert. Nach Angaben des Seniorenbeirats fehlen in
vielen Regionen Kurzzeit-Pflegeplätze.
In Mecklenburg-Vorpommern galten laut Sozialministerium
im Jahr 2015 etwa 79 000 Menschen als pflegebedürftig.
Fachleute gehen in ihren Prognosen davon aus, dass
infolge der steigenden Lebenserwartung die Zahl der
Pflegebedürftigen in den kommenden zehn Jahren auf 100
000 steigen wird. Laut Drese nimmt
Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anteil von rund fünf
Prozent Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung
bundesweit einen Spitzenplatz ein. Drei Viertel aller
Pflegebedürftigen im Nordosten würden von Angehörigen
zu Hause betreut. (dpa)
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