Pflege und Politik
Länderkammer will Pflegeberufereformgesetz voranbringen
Tagesordnungspunkt 28 der Bundesratssitzung: das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeberufereformgesetz. Die Länder Bremen, Niedersachsen und Hamburg hatten bereits im vergangenen Jahr in der Länderkammer darauf gedrängt, das Verfahren zur Generalistik voranzubringen. Dem scheint der Bundesrat zu folgen.

Mit der beantragten Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit das Gesetzgebungsverfahren zum PflBRefG zu einem Abschluss kommt. In der letzten Bundesratssitzung 2016 war die Thematik noch in die Ausschüsse (Gesundheit und Kultur) verwiesen worden. Ihre Empfehlungen liegen nun vor.
Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe einiger redaktioneller Änderungen zu fassen. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt, die Entschließung unverändert zu fassen. Wörtlich heißt es: "Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit das Gesetzgebungsverfahren zu einem Abschluss kommt."
Eine Entschließung ist rechtlich nicht verbindlich, sie hat lediglich auffordernden Charakter.
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