Allgemein
Kündigung nach vorgetäuschter Corona-Impfunverträglichkeit ist rechtens
Die Täuschung einer Pflegehelferin über eine angebliche ärztliche Untersuchung zur Covid-19-Impfunverträglichkeit begründet eine fristlose Kündigung.
Die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung stelle eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, so dass auch auf eine Abmahnung verzichtet werden könne, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. (AZ: 2 AZR 55/23) Im konkreten Fall ging es...
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