Pflege und Politik

KHPflEG: Pflegevorsorgefonds wird ausgesetzt

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hatte der Bundestag am Freitag, 2. Dezember, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung von Pflegekräften im Krankenhaus gebilligt. Unter anderen wird darin festgelegt, dass die monatlichen Zuführungen zum Pflegevorsorgefonds ausgesetzt werden.

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Foto: Diakonie/Annette Schrader Mit verschiedenen Regelungen soll die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisiert werden.

Hauptsächlich geht’s beim Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) darum, die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig zu verbessern. Pflegekräfte sollen  mehr Zeit für Patientinnen und Patienten bekommen. Darüber hinaus sieht das Gesetz insbesondere folgende Regelungen vor, die auch die angzeitpflege betreffen, wie den Pflegevorsorgefonds. Anfang November wurde bekannt, dass in der Regierung erwogen wird, die Zahlung an den Pflegevorsorgefonds auszusetzen.

Nun ist der Gedanke mit dem (KHPflEG) umgesetzt. Die Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung soll mit verschiedenen Mitteln stabilisiert werden, und zwar mit der Aussetzung der monatlichen Zuführungen zum Pflegevorsorgefonds und als auch mit der Bereitstellung von Mitteln in einer Jahresrate im Dezember 2023 sowie der Verlängerung der Möglichkeit des Bundes zur Erstattung pandemiebedingter Kosten um ein Jahr werden. 

Auf ein anderes Thema weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste hin: Mit dem (KHPflEG) soll gewährleistet werden, dass die Kosten von Ausbildungen in der Pflegehilfe und -assistenz am Krankenhaus rechtssicher finanziert werden.“Das ist ein guter erster Schritt. Aber wer A sagt, muss auch B sagen.Gleichzeitig muss geregelt werden, dass die Ausbildungskosten sowohl für die Pflegefach- als auch für die Assistenzkräfte nicht zu höheren Eigenanteilen der Versicherten führen. Wir fordern, dass die Regierung diese Vorgabe des Koalitionsvertrags zügig umsetzt. Dort ist nicht nur eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung versprochen worden, sondern auch die Entlastung der Pflegebedürftigen durch die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Das eine Vorhaben darf nicht ohne das andere umgesetzt werden. Ansonsten ist die heutige Entscheidung nur eine Entlastung der Länderhaushalte und geht zu Lasten der Pflegebedürftigen“, so bpa-Präsident Bernd Meurer.