Pflege und Politik
Kammer will auf Festsetzung eines Höchstbeitrags in Regelbescheiden verzichten
Das von der Pflegekammer Niedersachsen gewählte
Verfahren zur
Beitragserhebung wird überarbeitet: Künftig
soll auf die Festsetzung eines Höchstbeitrags in
Regelbescheiden verzichtet werden. Das teilte die
Pflegekammer mit.

"Ich schlage der Kammerversammlung vor, zukünftig auf
die Festsetzung eines Höchstbeitrags in Regelbescheiden
zu verzichten. Eine Arbeitsgruppe wird sich umgehend
mit der Überprüfung und Überarbeitung der
Beitragsordnung beschäftigen", sagt Kammerpräsidentin
Sandra Mehmecke nach ihrem Gespräch mit Niedersachsens
Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann. Ein
Mitgliedsbeitrag sei aber unentbehrlich und diene der
Finanzierung der gesetzlichen Selbstverwaltungsaufgaben
der Kammer.
So hat die Pflegekammer beispielsweise zum 1. Januar
2019 die Verantwortlichkeit zur Regelung der
Weiterbildung in Pflegefachberufen vom Land
Niedersachsen übernommen. Eine
Übergangs-Weiterbildungsordnung wurde erstellt.
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