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Investitionskosten für Tagespflegen werden ausgeglichen
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten in Nordrhein-Westfalen als Förderung ihrer Investitionsaufwendungen einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für tatsächliche Belegungstage – unter den Voraussetzungen des APG NRW und der APG DVO NRW.

Tgespflegen bekommen ihre Investitionsaufwendungen erstattet. Foto: Ian Smith/AdobeStock
Das berichtet Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jan Grabow von der Curacon Wirtschaftsprüfergesellschaft. Der Haushalts- und Finanzausschuss habe demnach in der 62. Ausschusssitzung am 29.6.2020 beschlossen, dass Mindereinnahmen bei Pflegeeinrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege im Bereich der Investitionskosten über Landesmittel ausgeglichen werden.
Diese Aufwendungszuschüsse seien bei Schließung ersatzlos entfallen beziehungsweise werden aufgrund der geringen Belegung bei Notbetrieb nur noch in sehr geringem Umfang gezahlt. Mindereinnahmen im Bereich der gesonderten Berechnung von Investitionskosten sind jedoch vom Erstattungsverfahren nach § 150 SGB XI ausgeschlossen.
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