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Hessen übernimmt Schulgeld für Gesundheitsfachberufe
Hessen übernimmt ab dem 1. August die Schulgebühren für alle Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen.

"So tragen wir dazu bei, auf Dauer eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten", betont Sozialminister Kai Klose. Foto: Julia Imhoff
"Die Landesregierung löst damit ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Wir fördern die Schulen für Gesundheitsfachberufe jährlich mit bis zu fünf Millionen Euro, damit sie kein Schuldgeld mehr von den Auszubildenden verlangen", erklärt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Grüne) und verweist auf den Fachkräftemangel. "Wir räumen so finanzielle Hürden beiseite, um die Gesundheitsfachberufe für junge Menschen attraktiver zu machen und den Weg zur Ausbildung zu erleichtern. So tragen wir dazu bei, auf Dauer eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten", betont Klose.
Insgesamt profitieren davon laut Pressemitteilung des Ministeriums rund 2.400 Azubis, unabhängig vom Ausbildungsjahr, in den folgenden Berufsfeldern:
Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Podologie, Diätassistentin und Diätassistent, Orthoptistin/ Orthoptist, Hebamme/ Entbindungspfleger, medizinisch-technische Assistentin und Medizinisch-technischer Assistent Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriums-assistent, Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent, pharmazeutisch-technische Assistentin und pharmazeutisch-technischer Assistent, Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent, Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent, Masseurin und medizinische Bademeisterin/ Masseur und medizinischer Bademeister.
Die Ausbildung in einem der sogenannten Gesundheitsfachberufe findet zu einem großen Teil an privaten Schulen statt. Die Übernahme der Schulgebühren durch das Land erfolge auf Antrag durch den jeweiligen Schulträger. Der Erstattungsbetrag werde alle zwei Jahre um 1,5 Prozent erhöht.
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