Hauswirtschaft

Hauswirtschaft in Pflegereform verankern

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat hat eine Expertise für die angekündigte Reform der Pflegeversicherung formuliert. Zu den sechs Forderungen gehören unter anderem die Verankerung der Hauswirtschaft im Gesetzestext, eine multiprofessionelle Fachkräftebasis einschließlich der Hauswirtschaft sowie die Etablierung einer verantwortlichen Hauswirtschaftskraft analog zur verantwortlichen Pflegekraft.

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Foto: Ina Füllkrug Hauswirtschaft übernehme eine wichtige Rolle in den Pflegesettings, dem müsse im neuen Pflegeversicherungsgesetz Rechnung getragen werden, so Sigried Boldajipour, Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates.

„Die Hauswirtschaft hat seit der Entstehung des Pflegeversicherungsgesetzes eine wichtige Rolle in den Pflegesettings übernommen. Dem muss im neuen Pflegeversicherungsgesetz Rechnung getragen werden“, betont Sigried Boldajipour, Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates. Die Zusammenarbeit des Deutschen Hauswirtschaftsrats mit dem Deutschen Pflegerat in einer Arbeitsgruppe der Konzertierten Aktion Pflege beim Bundesgesundheitsministerium (KAP) hat beiden Organisationen in den vergangenen Monaten deutlich vor Augen geführt, dass es einer konkreten Sicherung und Förderung der Hauswirtschaft im SGB XI bedarf.

Die KAP hatte nicht nur die konkrete Stärkung der Berufsgruppe der Pflegenden zum Ziel, sondern legte auch besonderen Wert auf die Stärkung des beruflichen Umfeldes von professionell Pflegenden. Mit der konkreten Maßnahme zur Stärkung der Berufsgruppe der Hauswirtschaftskräfte wird gleichzeitig das Ziel verfolgt, die Berufsgruppe der Pflegenden zu entlasten.

Grundlegende Anpassungen zur Reform der Pflegeversicherung beziehen sich dabei insbesondere auf die Stärkung einer multiprofessionellen Fachkräftebasis, die Hauswirtschaftskräfte einschließt, sowie auf die kontinuierliche Weiterentwicklung von Qualität und Mindeststandards nicht nur im Bereich der Pflege, sondern auch im Bereich der Hauswirtschaft.

Hierfür bedarf es allerdings in den Bundesländern seitens der Vertragspartner der Selbstverwaltung eines besonderen Blicks auf die Ausgestaltung des Pflegesatzteils für „Unterkunft und Verpflegung“. Dies gilt insbesondere für die Stellenbemessung und die erforderliche Fachlichkeit der Hauswirtschaftskräfte. Neben der Entlastung der Pflegenden von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wird damit die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen, z. B. im Bereich der Ernährung, in der qualitativ gebotenen Weise sichergestellt, wie auch die Erfüllung der hygienischen Anforderungen im Bereich von Reinigung und Wäscheversorgung gewährleistet.

Wollen wir eine ganzheitliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Feld Pflege und damit die Entlastung von Pflegenden erwirken, dürfen wir nicht den Blick auf die gleichwertige und damit interprofessionelle Zusammenarbeit von Pflege und Hauswirtschaft außer Acht lassen.

Seine Forderungen hat der DHWiR in sechs Punkten konkretisiert:

  • Neben der Sicherung der Pflege muss im SGB XI in Zukunft auch die Sicherung der Hauswirtschaft genannt und verankern werden. Hauswirtschaft steht für die Sicherung des Wohnens und des Alltags mit den Schwerpunkten Lebensqualität, Wohlfühlen und alltagsintegrierte Förderung und Aktivierung. 
  • Um eine adäquate Versorgung von Menschen mit Hilfebedarf sicherstellen zu können, muss eine multiprofessionelle Fachkräftebasis einschließlich der Hauswirtschaft aufgestellt werden, bei der die erforderlichen Anforderungen den jeweiligen Kompetenzen zugeordnet werden.
  • Qualität und Mindeststandards sind nicht nur im Bereich Pflege festzulegen, sondern auch in anderen relevanten Bereichen, wie z.B. der hauswirtschaftlichen Betreuung und Versorgung.
  • Zur Sicherung der Betreuung und Versorgung von Menschen mit Hilfebedarf müssen mehr Personen insbesondere für den Bereich Hauswirtschaft gewonnen, ausgebildet und weitergebildet werden.
  • Dem eklatanten Mangel an hauswirtschaftlicher ambulanter Versorgung muss entgegengewirkt werden, Anbieter und Kunden von Betreuungs- und Unterstützungsdiensten brauchen mehr Förderung.
  • Eine verantwortliche Hauswirtschaftskraft muss im SGB XI analog der verantwortlichen Pflegekraft verankert werden. Für die Hauswirtschaft ist wie für die Pflege eine Fachkraftquote festzulegen; dabei sind unterschiedliche Wohn-, Betreuungs- und Versorgungskonzeptionen zu berücksichtigen.