Hauswirtschaft

Pflegekompetenzgesetz: Hauswirtschaft muss explizit einbezogen werden

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) fordert der Deutsche Hauswirtschaftsrat, dass bei den an der Pflege beteiligten Akteuren die Hauswirtschaft explizit einbezogen und genannt wird und die Versorgung der Menschen mit Hilfebedarf mit der Hauswirtschaft abgestimmt werden muss.

„Nur gemeinsam können wir die anstehenden Aufgaben bewältigen, Hauswirtschaft ist ein wichtiger Partner der Pflege - ebenso wie der soziale Dienst“, sagt Ursula Schukraft, Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates. Foto: privat

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat betont in seiner Stellungnahme, dass die Hauswirtschaft innerhalb des SGB XI kaum sichtbar ist und nur an wenigen Stellen benannt wird. Die Hauswirtschaft kann zur Lösung der anstehenden Probleme in der Pflege beitragen. Es gibt nicht nur eine steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen, sondern auch im Vor- und Umfeld der Pflege eine stark steigende Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Leistungen. Diese betreffen die hauswirtschaftliche Betreuung, die Beratung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. „Nur gemeinsam können wir die anstehenden Aufgaben bewältigen, Hauswirtschaft ist ein wichtiger Partner der Pflege – ebenso wie der soziale Dienst. Hauswirtschaft ist insbesondere im Bereich Prävention unersetzlich“, verdeutlicht Präsidentin Ursula Schukraft.

Der Dachverbund der Hauswirtschaft vermisst im vorgelegten Entwurf die Ganzheitlichkeit und gewünschte Partnerschaftlichkeit der unterschiedlichen Kompetenzen: Es ist nur von Pflege, von Pflegefachkräften und von Pflegeleistungen die Rede. Aber nur gemeinsam kann die Versorgung von Menschen mit Hilfebedarf gewährleistet werden. Daher muss dies auch im Gesetzestext zum Ausdruck kommen: An vielen Stellen ist beides gemeint, und es sollte im Gesetzestext auch entsprechend aufgenommen werden.

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat erwartet, dass er in Zukunft zu Beratungen und Gesprächen bereits im Vorfeld von Gesetzesinitiativen rechtzeitig einbezogen wird, um die Kompetenz der Hauswirtschaft angemessen einbringen zu können.

Ein weiteres wichtiges Thema sind die Entlastungsleistungen: Der Deutsche Hauswirtschaftsrat glaubt nicht, dass die „niedrigschwelligen“ Entlastungsleistungen allein mit gering Qualifizierten und Bekannten aus der Nachbarschaft zu erbringen sind. Wenn haushaltsnahe Dienstleister zur Lösung beitragen sollen müssen sie entsprechend genannt, gefördert und finanziert werden. Auch hier herrscht derzeit ein eklatanter Mangel an Mitarbeitenden und eine z. T. prekäre Unterfinanzierung.