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Häusliche Pflege kann sich für Rente bezahlt machen
Wer jemanden häuslich pflegt, kann Rentenanwartschaften
erwerben. Denn nach Angaben der Deutschen
Rentenversicherung Bund tritt die
Rentenversicherungspflicht schon dann ein, wenn die
Pflegeperson eine oder mehrere Pflegebedürftige mit
mindestens Pflegegrad zwei pflegen.

Die Voraussetzung: Die Pflege muss insgesamt
mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei
Tage pro Woche, ausgeübt werden. Ob die Pflegeperson
versicherungspflichtig sind, prüft die Pflegekasse des
Pflegebedürftigen. Diese zahlt dann auch die Beiträge,
die die spätere Rente der Pflegeperson erhöhen.(dpa)
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