Pflege und Politik
Gesundheitsausschuss billigt Hilfsmittelreform
Der Gesetzentwurf zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist mit zahlreichen Änderungen und einigen Ergänzungen vom Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von von Union und SPD gebilligt worden. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Vorlage soll am Donnerstag im Plenum des Bundestages verabschiedet werden.

Anträge der Grünen zur Verbesserung der Heilmittelversorgung sowie zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs der Krankenkassen und zur Versorgung behinderter Menschen fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion zum HHVG wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Regelungen, die mit der Heil- und Hilfsmittelversorgung unmittelbar nichts zu tun haben.
Die Heil- und Hilfsmittelreform zielt darauf ab, mehr Qualität und Transparenz in diesen Markt zu bringen. Mit dem Gesetz wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) dazu verpflichtet, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Zudem soll der Spitzenverband bis Ende 2017 eine Systematik schaffen, um das Verzeichnis auch künftig aktuell zu halten.
Mit in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde eine Regelung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) der Krankenkassen. So wird gesetzlich klargestellt, dass sich Krankenkassen oder Ärzte über eine unzulässige Beeinflussung von Diagnosen keine finanziellen Vorteile verschaffen dürfen.
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