Pflege und Politik

Geplant: 750 Euro für Hygienebeauftragte monatlich

Ein Koordinierungsbonus von insgesamt 750 Euro je Pflegeeinrichtung und Monat soll für Beschäftigte bezahlt werden, die das Hygiene-, Impf- und Testmanagement koordinieren oder die Versorgung mit antiviralen Medikamenten. Das geht aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf des COVID-19-Schutzgesetzes hervor. Das Bundeskabinett will die Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes voraussichtlich am Mittwoch, 24. August, abschließend beraten.

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Foto: marek/AdobeStock 750 Euro sollen künftig Beschäftigte in Heimen als Koordinierungsbonus monatnlich erhalten, wenn sie mit Hygiene-, Impf- und Testmanagement oder der Versorgung mit antiviralen Therapeutika beauftragt sind.

Bereits im Juli wurden zentrale Punkte aus dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19“ bekannt. Die Länder sollen demnach eine Ermächtigungsgrundlage erhalten, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in voll- und teilstationären Einrichtungen. Für diese plant die Ampel finanzielle „Sonderleistungen“ ein.

Was sollen diese Personen genau machen? Laut Änderungsantrag stellen sie „die Einhaltung von Hygieneanforderungen, von Organisations- und Verfahrensabläufen im Zusammenhang mit dem Impfen und Testen von Bewohnern, Beschäftigten und Besuchern sowie zur Unterstützung der Versorgung mit antiviralen Therapeutika sicher“.

Der Qualitätsausschuss Pflege soll bis Mitte Oktober in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium „pflegefachlich orientierte Grundlagen und Verfahrenshinweise für die Koordinierungsaufgaben“ erstellen. Zudem sollen die voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen im Zeitraum Oktober 2022 bis April 2023 einen monatlichen Förderbetrag in Höhe von 250 Euro erhalten, um die Umsetzung der Koordinierungsaufgaben „sachgerecht zu unterstützen“, wie es in den Änderungsanträgen heißt. Die Sonderleistungen sollen von den Pflegekassen ab 1. Oktober bis 30. April 2023 an die Pflegeeinrichtungen ausgezahlt werden.