Pflege und Politik
Generalistik: Schleswig-Holstein gründet fondsverwaltende Stelle
Eines der wichtigsten Projekte der Kieler
Landesregierung in der Sozialpolitik ist die Umsetzung
der Pflegeberufereform. Am Mittwoch unterzeichneten
Minister Heiner Garg, Anke Homann und Mathias Steinbuck
für das Forum Pflegegesellschaft (Forum) sowie Patrick
Reimund für die Krankenhausgesellschaft (KGSH) in Kiel
eine Absichtserklärung zur Schaffung einer
fondsverwaltenden Stelle.

Über den Fonds, der in Schleswig-Holstein über die mit
KGSH und Forum vereinbarte Stelle verwaltet werden
soll, sollen ab 2020 die Kosten der Pflegeausbildung
und die Kosten der praktischen Ausbildung wie
beispielsweise die Mehrkosten der
Ausbildungsvergütungen durch die Kostenträger
finanziert werden.
Zu den Kosten zählen auch die Betriebskosten der
Pflegeschulen, der schulischen Ausbildung
einschließlich Praxisbegleitung sowie Lehr- und
Arbeitsmittel. Kostenträger sind anteilig die
Krankenhäuser (57,2380 %), alle zugelassenen ambulanten
und stationären Pflegeeinrichtungen (30,2174 %), das
Land Schleswig-Holstein (8,9446 %), die soziale
Pflegeversicherung und die Private
Pflege-Pflichtversicherung (3,6 %).
Die erste Budgetverhandlung wird 2019 stattfinden. Nach
vorläufigen Schätzungen werden die Kosten des
Landesanteiles 2019 bei rund 3 Mio. €, 2020 bei rund
6,5 Mio. € und 2021 bei rund 10 Mio. € liegen.
Grundlage der Schätzung sind die aktuellen
Ausbildungszahlen sowie die aktuellen Ausbildungskosten
in der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege sowie
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Noch ausstehend
ist von Bundesseite eine entsprechende
Finanzierungsverordnung sowie eine Regelung zur
Finanzierung der Vorlaufkosten zur Errichtung der
fondsverwaltenden Stelle. Um eine rechtzeitige
Umsetzung nicht zu gefährden, hat das Land vorsorglich
für das Haushaltsjahr 2018 bis zu rund 250.000 € durch
eine außerplanmäßige Ausgabe dafür vorgesehen.
Die Errichtung der fondsverwaltenden Stelle wird nach
der Unterzeichnung im Laufe des Jahres 2018 durch die
KGSH und Forum erfolgen. Weitere Elemente der
Pflegeberufereform, an denen das Sozialministerium mit
den Akteuren im Land arbeitet, sind
- ein Ausführungsgesetz, das die Rechtsgrundlage für
diverse Rechtsverordnungen schaffen wird - die Einrichtung einer Schiedsstelle, die tätig
wird, sollten Budgetverhandlungen zu keiner Einigung
führen - die Begleitung der Schulen und Träger, um die
fachliche Umsetzung zu gestalten, u.a. durch einen
Rahmenlehrplan. Dieser soll auch im Austausch mit der
Pflegeberufekammer erfolgen.
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