Pflege und Politik

Gemeinschaftsräume in Heimen: Laumann hält Verzicht der Maske für vertretbar

Bewegt sich in Nordrhein-Westfalen etwas in Sachen allgemeiner Maskenpflicht für Bewohner:innen in Pflegeheimen? Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält den Verzicht auf das Tragen einer Maske in Räumen der täglichen Alltagsgestaltung für vertretbar.

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Foto: MAGS Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der CDU-Politiker habe in einem am 30. September veröffentlichten Erlass die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Kommunen auf „Auslegungsmöglichkeiten“ zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) hingewiesen. Das berichtet die Ruhrgebietskonferenz Pflege.

Der NRW-Minister unterscheide zwischen dem Schutzmaßbedarf für Menschen in Krankenhäusern und dem in Einrichtungen der Langzeitpflege. In Krankenhäusern begegneten sich Menschen mit einer akuten, nicht selten lebensbedrohlichen Erkrankung. In Pflegeeinrichtungen lebten Menschen mit Unterstützungsbedarf, die lediglich zeitweise an einer – dann auch mitunter lebensbedrohenden – Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes leiden. Das sei ein gewichtiger Unterschied. Deshalb halte Laumann auch den Verzicht auf das Tragen einer Maske in Räumen der täglichen Alltagsgestaltung für vertretbar.

Hohe Impfakzeptanz bleibt unberücksichtigt

Für Roland Weigel, Koordinator der Ruhrgebietskonferenz-Pflege, ist diese Unterscheidung von zentraler Bedeutung für die Auslegung der Maskenpflicht in der Langzeitpflege: „Wir haben jahrelang daran gearbeitet, dass Pflegeheime und Wohngemeinschaften Orte sind, an denen Normalität gelebt werden kann. Das muss endlich wieder in den Fokus gerückt werden. Schließlich haben wir nicht umsonst für eine hohe Impfakzeptanz bei den Menschen gekämpft.“

Die Ruhrgebietskonferenz-Pflege sieht auch im jetzigen IfSG durchaus Handlungsspielräume für ein würdevolles Leben mit Hilfe- und Pflegebedarf in Corona-Zeiten. Für Ulrich Christofczik ist es Zeit für mehr pflegerisches Selbstbewusstsein: „Die jetzt von Minister Laumann aufgelisteten Auslegungsmöglichkeiten zeigen, dass eigenständiges Denken und Handeln auch unter den Bedingungen des neuen IfSG möglich sind. Da, wo Behörden und Kontrolleure diese Optionen einzugrenzen versuchen, werden wir ihnen fachlichen Ungehorsam entgegensetzen.“

Verbände und Betreiber kritisieren seit Wochen, dass mit dem 1. Oktober wieder eine pauschale Maskenpflicht für Heimbewohner:innen gilt.