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Für Unterkunft und Verpflegung 24 Euro pro Tag

Die monatliche Vergütung für Pflege sowie Unterkunft und Verpflegung des Pflegegrades 5 beträgt rund 3 348 Euro. Laut Pflegstatistik 2017 lag der Pflegesatz für vollstationäre Dauerpflege zwischen rund 36 Euro pro Tag im Durchschnitt im Pflegegrad 1 und 87 Euro pro Tag im Pflegegrad 5; der für Unterkunft und Verpflegung betrug 24 Euro pro Tag.

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Durchschnittlich 750 Euro beträgt die monatliche Vergütung für Unterkunft und Verpflegung in der vollstationären Dauerpflege. Foto: MEV

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 (§ 84 Absatz 2 Satz 2 SGB XI). Das heißt, Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege genauso viel zu wie Betroffene im Pflegegrad 2: Die Differenz zwischen dem monatlichen Pflegesatz und den Leistungen der Pflegeversicherung ist dann in einer Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 identisch. Der Eigenanteil unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung.

Rein rechnerisch ergibt sich aus den in der Pflegestatistik ermittelten Werten ein durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil von 629 Euro für den Pflegesatz. Die monatliche Vergütung für Unterkunft und Verpflegung beträgt in der vollstationären Dauerpflege durchschnittlich 715 Euro.

Hinzukommen können weitere Ausgaben für Zusatzleistungen und insbesondere gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen.