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Forderung nach einer Corona-Prämie für die Hauswirtschaft ist erfolgreich

Die im Zweiten Pandemieschutzgesetz beschlossene finanzielle Anerkennung für die Beschäftigten in der Altenpflege gilt auch für die Beschäftigten in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Damit haben die Forderungen des Deutschen Hauswirtschaftsrates zur Anerkennung der Hauswirtschaft als systemrelevant für die Altenpflege beigetragen.

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Sigried Boldajipour, Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates: "Wir sehen die Prämie als einen ersten wichtigen Schritt hin zu einer gleichwertigen innerbetrieblichen Stellung und Entlohnung der Hauswirtschaft." Foto: Ina Füllkrug

"Wir haben gemeinsam viel erreicht". Damit begründet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 15. Mai 2020 das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". In diesem Gesetz wird unter anderem "zum Zweck der Wertschätzung für die besonderen Anforderungen während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie eine für jeden Beschäftigten in zugelassenen Pflegeeinrichtungen einmalige Sonderleistung" verpflichtend.
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat hat sich sofort nach Bekanntwerden der ersten Überlegungen zur Corona-Prämie an die ehemalige Pflegekommission, die zuständigen Minister und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses mit der Bitte gewandt, die herausragenden Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung während der Coronakrise gleichermaßen zu berücksichtigen. Es hätte nach Meinung des Deutschen Hauswirtschaftsrates einen Keil in die Belegschaften getrieben, wenn die in der letzten Zeit so hervorragende und von allen Seiten geschätzte Zusammenarbeit von Pflege und Hauswirtschaft in Altenhilfeeinrichtungen nicht gleichwertig berücksichtigt worden wäre. Damit hat der Deutsche Hauswirtschaftsrat auch auf die zahlreichen Meldungen von Leitungskräften in der Hauswirtschaft reagiert, die diese Gleichbehandlung gefordert hatten.
Denn Hauswirtschaft ist ein unerlässlicher Teil der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, dass Hauswirtschaft in der Pflege systemrelevant ist.
Auch Auszubildende und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten und gleichbehandelt werden. Lediglich die Art der Beschäftigung (Pflege, Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung) und die regelmäßige Arbeitszeit führen zu unterschiedlichen Beträgen.
"Das macht uns auch ein Stück stolz" sagte Bundesgesundheitsminister Spahn in seiner oben genannten Rede. Die Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates Sigried Boldajipour kann dem nur zustimmen. "Wir sehen die Prämie als einen ersten wichtigen Schritt hin zu einer gleichwertigen innerbetrieblichen Stellung und Entlohnung der Hauswirtschaft."
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat weist die Anspruchsberechtigten in der Hauswirtschaft darauf hin, dass die Formulierung zu § 150a SGB XI, Abs. 2 "Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung" nicht in Gesetzestext selbst, sondern in der Begründung genannt ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 11. Mai dem Deutschen Hauswirtschaftsrat ausdrücklich bestätigt, dass "Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung" einbezogen sind.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass das Gesetz vorsieht, dass die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken können. Hier legen die Länder oder Arbeitgeber den Rahmen aber selbst fest. Die einzelnen Regelungen werden auf der Homepage des Deutschen Hauswirtschaftsrats veröffentlicht.