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FAQs zu SARS-CoV-2 in Pflege und Betreuung – Antworten hat Rechtsanwältin Bierther
Wie verändert das Coronavirus die Betreuungsarbeit? Was tun, wenn Schutzausrüstung fehlt? Welche Rechte haben Bewohner? Was ändert sich arbeitsrechlich? Diese Fragen und mehr beantwortet Rechtsanwältin Isabel Romy Bierther, Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht, in der neuen Rubrik "Coronavirus & Recht" auf Altenpflege online.

Coronavirus & Recht: Isabel Romy Bierther, Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht in der Kanzlei Berten & Partner, Essen, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Foto: AdobeStock/krissikunterbunt
Die Redaktion hat die wichtigsten Fragen, die sich Pflege- und Betreuungskräfte aktuell stellen, für die Leser zusammengefasst. Behandelt werden die Bereiche Soziale Betreuung, Bewohnerrechte sowie Mitarbeiterrechte, insbesondere Arbeitsrecht mit Kurzarbeit und der Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz. Diese hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) infolge der COVID-19-Pandemie zunächst bis zum 30.6.2020 erlassen.
Aufgrund der dynamischen Lage wird die FAQ-Liste fortlaufend erweitert.
Lesen Sie auch den Beitrag zum Arbeitsrecht & Corona von Isabel Bierther in der April-Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege.
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