Pflege und Politik

Experten fordern Stärkung der Pflegefinanzen

Gesundheits- und Sozialexperten sowie die
Arbeitgeberverbände fordern eine langfristige
Finanzierungsstrategie für die Pflegeversicherung. Das
war Thema im Gesundheitsausschuss, wo Experten wegen
der Anhörung über den Gesetzentwurf zur
Beitragssatzanpassung
diskutierten.

- Wie sieht eine eine langfristige Finanzierungsstrategie für die Pflegeversicherung aus? Darüber sprechen Experten im Gesundheitsausschuss. Foto: Peter Atkins/AdobeStock

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Beitragssatz von
derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des
Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30
Prozent) angehoben werden. Bis 2022 sollen die Beiträge
dann stabil bleiben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege sprach sich dafür aus, die
Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau dieser Grenze
in der Rentenversicherung anzuheben und weitere
Einkommensarten einzubeziehen. Zudem müsse die
medizinische Behandlungspflege in vollstationären
Pflegeeinrichtungen wieder komplett von der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden.

Dem Sozialverband Deutschland (SoVD) zufolge muss die
Beitragsbemessung auf eine breitere Basis gestellt
werden durch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und
Kapitaleinkünften sowie einer höheren
Beitragsbemessungsgrenze. Überdies sollten
versicherungsfremde Leistungen über Steuerzuschüsse
finanziert werden.

Der GKV-Spitzenverband argumentiert, ein Bundeszuschuss
könnte zu einer ausgewogenen Finanzierung der
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Pflege beitragen und
die Beitragszahler entlasten. Die versicherungsfremden
Leistungen in der Pflege erreichten 2018 bereits ein
Volumen von mindestens 2,7 Milliarden Euro. Das
entspreche 0,2 Beitragssatzpunkten. Es müsse daher
hinterfragt werden, ob die Beitragserhöhung die einzige
Option zur Finanzierung der Kostensteigerung sei.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren
Angehörigen forderte konkret, die Investitionskosten
für Pflegeheime als Teil der Daseinsfürsorge durch
Steuern zu finanzieren. Derzeit übernähmen nur in
Einzelfällen die Länder die Investitionskosten.