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Erhebung, die veröffentlicht wird, ist auf erstes Halbjahr 2021 verschoben

Die erste Erhebung der Indikatordaten, die auch veröffentlicht wird, findet nicht im zweiten Halbjahr 2020, sondern im ersten Halbjahr 2021 statt. So steht es in einem  FAQ auf der Webseite des Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua).

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Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Frist für die "Erhebung ohne Veröffentlichung" bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Foto: Adobe Stock/ Konstantin Yuganov

Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz habe der Gesetzgeber die Frist für die "Erhebung ohne Veröffentlichung" (gemäß § 114b SGB XI zur erstmaligen Übermittlung von Indikatordaten an die Datenauswertungsstelle ohne Veröffentlichung) bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, um damit die Pflegeeinrichtungen in der aktuellen Situation zu entlasten.

Pflegeinrichtungen könnten daher nun bis 17. Dezember 2020 eine oder mehrere Erhebungen ohne Veröffentlichung starten und durchführen. Somit erhielten die von den Pflegeeinrichtungen im Zuge der Registrierung bei der DAS Pflege individuell festgelegten Stichtage erst ab dem 1. Januar 2021 Gültigkeit. Die erste Erhebung der Indikatordaten, die auch veröffentlicht wird, finde somit nicht im zweiten Halbjahr 2020, sondern im ersten Halbjahr 2021 statt.

Pflegeeinrichtungen, deren erster regulärer Stichtag zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 2. Oktober 2020 gelegen hätte, hatten bereits die Möglichkeit, Daten für diesen Erhebungszeitraum zu erfassen. Diese Erhebungszeiträume stünden ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Die Daten könnten auch nicht in eine Erhebung ohne Veröffentlichung umgewandelt werden. Darüber hinaus würden sich keinerlei Änderungen hinsichtlich des Indikatorverfahrens ergeben. Insbesondere seien bereits durchgeführte Erhebungen ohne Veröffentlichung von der Änderung nicht betroffen.