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ePA für alle startet

Ab dem 29. April können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker die elektronische Patientenakte (ePA) im Versorgungsalltag nutzen. Die Nutzung bleibt für Leistungserbringer zunächst freiwillig.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach spricht von einem „längst überfälligen Wendepunkt“ in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Foto: BMG/Jan Pauls

Nach erfolgreicher Testphase wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 29. April bundesweit eingeführt. Ärztinnen, Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker können die ePA dann im Versorgungsalltag nutzen. Die Anwendung bleibt für Leistungserbringer zunächst freiwillig; sie haben damit Zeit, sich mit dem System vertraut zu machen.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies, dass nicht alle Praxen und Apotheken die ePA sofort einsetzen werden. Die verpflichtende Nutzung für Ärztinnen, Ärzte und weitere Leistungserbringer ist zum 1. Oktober 2025 vorgesehen. Für die Versicherten bleibt die Nutzung der ePA weiterhin freiwillig.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach spricht von einem „längst überfälligen Wendepunkt“ in der Digitalisierung des Gesundheitswesens: „Ich bin überzeugt: Bereits nach kurzer Zeit wird die ePA im Versorgungsalltag in Deutschland nicht mehr wegzudenken sein“, sagte Lauterbach. Die ePA werde die Qualität der Versorgung verbessern und neue Möglichkeiten für KI-gestützte Forschung schaffen.

Auch das Thema Datensicherheit war ein zentraler Bestandteil der Vorbereitung. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der gematik, erklärte: „Für uns hat die Sicherheit von Gesundheitsdaten oberste Priorität.“ Die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten Schutzmaßnahmen seien rechtzeitig zur bundesweiten Einführung erfolgreich umgesetzt worden.

In den vergangenen Monaten wurde die ePA bereits in Modellregionen wie Hamburg und Umland, Franken sowie Teilen Nordrhein-Westfalens getestet. Für den bundesweiten Rollout wurden unter anderem zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen: So erfolgt nun ein Abgleich der Krankenversicherungsnummer sowie weiterer Kartenmerkmale, außerdem wurde die Zahl der Zugriffe auf elektronische Patientenakten je nach Größe der Einrichtung begrenzt.