Management Know-how
Energiekosten und die Spitzabrechnung der Ergänzungshilfen: Was bis 30.6.206 zu tun ist
Pflegeeinrichtungen müssen bis 30.06.2026 ihre Spitzabrechnung zu den Ergänzungshilfen nach §154 SGB XI einreichen. Versäumnisse führen zu 100 Prozent Rückforderungen. Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie Sie finanzielle Risiken vermeiden, erfahren Sie hier.
Von Jan Grabow Mit den Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI wurden voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen in den Jahren 2022 bis 2024 angesichts der drastisch gestiegenen Energiepreise entlastet. Grundlage hierfür sind die Ergänzungshilfen-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, die zuletzt am...