Pflege und Politik

EHS: Politik verhindert Umsetzung der Einrichtungsimpfpflicht

Verärgert äußert sich heute die Evangelische Heimstiftung (EHS) aus Stuttgart zu aktuellen Handreichungen der Politik zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Diese hinderten Träger wie die EHS, die die Impfpflicht durchsetzen wollen, daran, impfunwillige Mitarbeitende unverzüglich ab dem 16. März freizustellen. Von „Impfpflichtverhinderungspolitik“ spricht EHS-Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider.

Bernhard Schneider
Foto: EHS EHS-Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider: "Damit nimmt uns Herr Lauterbach die Möglichkeit aus der Hand, sein Gesetz ab 16. März umzusetzen."

Die neuesten Handreichungen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht seien ein herber Rückschlag für alle Träger, die die einrichtungsbezogene konsequent umsetzen wollen, erklärt die EHS in einer Pressemitteilung.  Wer die neuesten Verlautbarungen anschaut, könne den Eindruck gewinnen, „dass sich diejenigen durchgesetzt haben, die der Impfpflicht ohnehin kritisch gegenüberstehen und seit Wochen einen Pflegenotstand heraufbeschwören. Für die EHS und andere Träger, die sich seit Herbst 2021 für die Impfpflicht stark machen und konsequent umsetzen wollen, ist das bitter“.

„Wir haben frühzeitig entschieden, die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Kundinnen und Kunden zum Maßstab unseres Handelns zu machen“, sagt Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider. Deshalb sei seit Inkrafttreten der Impfpflicht klar gewesen, dass die Heimstiftung bereits ab 16. März alle Mitarbeitenden freistellen würde, die wegen eines fehlenden Immunitätsstatus dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Zweck des IfSG ist es, eine höhere Impfquote zu erreichen und das Ansteckungsrisiko für Bewohner und Mitarbeitende in Pflegeheimen zu minimieren. „Daraus wird jetzt nichts“, stellt die EHS fest und zitiert aus den neu formulierten FAQ des BMG: „Die öffentlich-rechtliche Vorschrift des § 20a IfSG begründet kein Recht des Arbeitgebers zur Freistellung“. Stattdessen werde diese Entscheidung den ohnehin schon überlasteten Gesundheitsämtern übertragen. Das Pflegeheim könne die nicht immunisierten Beschäftigten erst freistellen, wenn ein rechtskräftiger Bescheid der Behörde vorliegt – und das könne dauern, führt die EHS aus.  „Es ist absurd“ erklärt Schneider „damit nimmt uns Herr Lauterbach die Möglichkeit aus der Hand, sein Gesetz ab 16. März umzusetzen. Wir haben als Heimbetreiber zwar die Verantwortung für die Sicherheit der Bewohner, die Entscheidung, ob jemand ungeimpft das Haus betritt, haben wir aber nicht.”

Die EHS kritisiert darüber hinaus aktuelle Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. „Für die Heimbetreiber, die ungeimpfte Mitarbeitende unverzüglich freistellen wollen, bestand bis vor Kurzem noch die Hoffnung, dass diese Verfahren bei den Gesundheitsämtern bevorzugt behandelt werden. Niemand würde verstehen, wenn die Träger, die unter Fortzahlung der Bezüge Mitarbeitende freistellen wollen und die Versorgung gewährleisten, länger auf Bescheide warten müssten, als die Träger, die aufgrund ihrer Versorgungssituation die ungeimpften Mitarbeitenden noch beschäftigen müssen. Aber auch daraus wird nichts. Denn in den Handlungsleitlinien des Sozialministeriums in Baden-Württemberg ist dazu nichts zu lesen, im Gegenteil: Die Träger sollen davon absehen, den Gesundheitsämtern Sachverhalte im Einzelfall mitzuteilen.“ Das Verfahren sei sehr bürokratisch und aufwändig. „Man kann den Eindruck gewinnen,“ sagt Schneider, “dass der Datenschutz wichtiger ist, als der Gesundheitsschutz“. Damit sei völlig unklar, wann der Bescheid über ein Beschäftigungs- oder Zutrittsbesuch zugestellt wird. „Wahrscheinlich sind es mindestens drei Monate, eher mehr, bis wir wissen, ob wir ungeimpfte Mitarbeitende freistellen dürfen“, vermutet Schneider, „und das, obwohl Berlin eine Impfpflicht zum 15. März entschieden hat“. Bis es soweit ist, liege die Verantwortung für Impfausbrüche und schwere Krankheitsverläufe auch bei der Politik. „Wir sind von dieser Impfpflichtverhinderungspolitik in Bund und Land maßlos enttäuscht und richtig sauer“, sagt Schneider. Doch der Ärger ändere nichts an der Strategie des Unternehmens: „Wir halten an unserem Ziel fest, die 2G-Plus-Regel in Pflegeeinrichtungen einzuführen. Mitarbeitende die nicht bereit sind, den notwendigen Schritt einer Impfung zu machen, müssen damit rechnen, dass sich unsere Wege trennen, sobald der Bescheid des Gesundheitsamts da ist“. Die Heimstiftung hoffe, dass es auf dem Weg zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht keine weiteren Hürden gibt. Das Unternehmen setze nach wie vor darauf, dass der politische Wille in Berlin tatsächlich da ist, die allgemeine Impfpflicht noch rechtzeitig vor der nächsten Coronawelle einzuführen. „Es wäre fatal und unverantwortlich, wenn wir nach all dem Leid der zurückliegenden Corona-Jahre im Herbst in der nächsten Welle stehen würden.“

TIPP: Wie Sie jetzt rechtssicher handeln, erläutert Experte Prof. Ronald Richter im Altenheim-Webinar „Impfpflicht in der Altenpflege – was jetzt zu tun ist“ am 8. März 2022, um 11 Uhr.