Politik
Diakonie und Caritas dringen auf Pflegereform
Die Spitzen von Diakonie und Caritas drängen die Bundesregierung, sich auf Tariflöhne in der Altenpflege zu verständigen. Angesichts der knapp werdenden Zeit bis zur Bundestagswahl „muss die Koalition jetzt liefern“, forderte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in Berlin.

Lilie und Caritas-Präsident Peter Neher verlangten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz außerdem eine Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen und gesetzliche Vorgaben für die Refinanzierung von ausreichend Personal. Es könne allerdings nur um Übergangslösungen gehen, sagte Caritas-Chef Neher. Nachdem die Koalition ihr Versprechen einer großen Pflegereform nicht eingelöst habe, müsse sie nun wenigstens noch dringend notwendige kleine Schritte tun. Es dürfe kein Nichtstun geben, sagte Neher und forderte die Bundestagsfraktionen von Union und SPD auf, an einer Lösung mitzuarbeiten.
In der Bundesregierung werden nach dem Scheitern eines Flächentarifvertrags derzeit gesetzliche Änderungen abgestimmt, die für bessere Löhne in der Altenpflege sorgen sollen. Danach sollen künftig nur noch solche Pflegeeinrichtungen mit den Pflegekassen abrechnen können, die Tariflöhne zahlen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will erreichen, dass die geplanten gesetzlichen Änderungen kein Schlupfloch für Niedriglöhne offenlassen.
Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verhandeln derzeit über Details und eine Gegenfinanzierung der zusätzlichen Kosten. Spahn hat außerdem einen Vorschlag gemacht, wonach die Eigenanteile der Pflegebedürftigen ab dem zweiten Jahr prozentual verringert werden sollen. Einig ist man sich, dass nicht sie allein die steigenden Kosten tragen sollen. Spahns Vorschlag zur Finanzierung sieht geringfügige Beitragserhöhungen, eine finanzielle Beteiligung der Bundesländer und einen Steuerzuschuss an die Pflegeversicherung vor.
Kommt es zu einem Kabinettsbeschluss, muss der Bundestag die Änderungen noch in einer der beiden letzten Sitzungswochen vor der Bundestagswahl beschließen. Andernfalls scheitern die Vorhaben. Eine Entscheidung war ursprünglich für den 21. Mai geplant – das Bemühlen blieb aber ohne Erfolg. Denn die Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das am 21. Mai verabschiedet werden sollte und die Regelungen zum Tariflohn in der Pflege beinhaltet, wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Am 31. Mai ist nun zunächst eine weitere Anhörung im Gesundheitsausschuss angesetzt. Das Gesetz soll dann am 10./11. Juni im Bundestag verbaschiedet werden. (epd/sts)
Veranstaltungstipp: Neues zur geplanten Pflegereform erfahren Sie auf der Online-Veranstaltung der Zeitschrift Altenheim „Neue Wege – Wohnen im Alter: Vom Pflegeheim zum integrativen Wohnquartier“ am 22. und 23. Juni. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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