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Demenz kennt viele Sprachen – die Rahmenlehrpläne nur eine
Trotz nachgewiesener Bedeutung sprachlicher Vertrautheit für Demenzkranke lehnt die Bundesregierung eine Ergänzung der generalistischen Rahmenlehrpläne ab. Sie verweist auf bestehende Qualitätsmaßstäbe und die Eigenverantwortung der Einrichtungen. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion offenbart zugleich erhebliche Datenlücken.
Die Bundesregierung sieht keinen rechtlichen Änderungsbedarf zur stärkeren Verankerung der Muttersprache in der pflegerischen Versorgung und Ausbildung. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums vom 2. Juli 2026 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Maik Brückner, Evelyn Schötz, Nicole Gohlke und der Fraktion Die Linke hervor (Bundestagsdrucksache 21/6857). Die Fragesteller:innen hatten kritisiert, dass die seit 2020 geltenden Rahmenlehrpläne der generalistischen Pflegeausbildung den Aspekt Muttersprache nicht ausdrücklich erwähnen – obwohl deren Bedeutung für Patientensicherheit und Lebensqualität, besonders bei Demenzerkrankten, gut belegt sei.
Kultursensible Pflege als bestehender Rahmen
Das Ministerium bewertet Kenntnisse der Muttersprache pflegebedürftiger Personen als vorteilhaft für ein ganzheitliches, personzentriertes Pflegeverständnis. Im SGB XI sei verankert, dass Bedürfnissen nach kultursensibler Pflege nach Möglichkeit Rechnung getragen und Wünsche der Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe berücksichtigt werden sollen, soweit sie angemessen sind. Für nach § 72 SGB XI zugelassene Einrichtungen gelten die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) nach § 113 SGB XI, deren Anforderungen an eine kultursensible Pflege auch die Berücksichtigung von Sprachkompetenzen umfassen.
Ob und wie Einrichtungen die Muttersprache beim Aufnahmeverfahren oder in der Biografiearbeit erfassen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sie geht jedoch davon aus, dass der größte Teil der zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Muttersprache erfasst, da die MuG ein Erst- bzw. Informationsgespräch zur Feststellung individueller Gewohnheiten und Erwartungen vorschreiben.
Ausbildungsrecht: Keine Änderung geplant
Auf die Forderung nach Ergänzung der Rahmenlehrpläne reagiert die Regierung ablehnend. Sie verweist auf das Pflegeberufegesetz (PflBG), wonach die Pflege die konkrete Lebenssituation sowie den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund der zu pflegenden Menschen berücksichtige. Zu den Prüfungskompetenzen nach § 9 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) gehöre auch die Pflege, Begleitung und Beratung von Menschen in Phasen fortschreitender Demenz. Die Rahmenlehr- und Ausbildungspläne der Fachkommission nach § 53 Absatz 2 PflBG hätten lediglich empfehlende Wirkung und dienten als Grundlage für verbindliche Länder-Lehrpläne sowie schulinterne Curricula. Beherrsche eine Pflegefachperson eine regionale Sprache, könne sie diese in die Interaktion einbeziehen – eine curriculare Verankerung hält das Ministerium nicht für erforderlich.
Demenz: Wachsende Zielgruppe, lückenhafte Datenlage
Zur Zahl demenzerkrankter Pflegebedürftiger liegen der Bundesregierung keine regelmäßig erhobenen Daten vor. Sie zitiert eine Studie des Robert Koch-Instituts aus 2025, wonach 2022 rund 2,8 Prozent der Bevölkerung ab 40 Jahren – nahezu 1,4 Millionen Personen – von einer Demenzerkrankung betroffen waren. Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen berechnete für Ende 2023 rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Nach einer am 15. Juni 2026 veröffentlichten Prognose des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) in Kooperation mit den Universitäten Trier, Rostock und Köln steigt die Zahl der Demenzfälle von etwa 1,3 Millionen im Jahr 2026 auf bis zu 2,1 Millionen im Jahr 2060. Die regionale Bandbreite ist erheblich: Die Prognose für 2060 reicht von 1,7 Prozent Demenzerkrankten in München bis zu 6,2 Prozent im brandenburgischen Elbe-Elster-Kreis.
Wie Einrichtungen mit Demenzerkrankten in sprachlichen Austausch treten, ist ebenfalls nicht statistisch erfasst. Praxisberichten zufolge kommen digitale Übersetzungstools, Bildkarten mit Vokabeln sowie Angehörige oder Pflegekräfte mit passenden Sprachkompetenzen zum Einsatz. Mit fortschreitender Demenz gewinne der nonverbale Austausch zunehmend an Bedeutung.
Pflegebedürftige: 5,7 Millionen bundesweit, starkes Ost-West-Gefälle
Die beigefügte Pflegestatistik weist für 2023 insgesamt 5.688.473 Pflegebedürftige in Deutschland aus. 1.100.672 werden ambulant versorgt (19,35 Prozent), 799.591 vollstationär (14,06 Prozent), 3.103.007 erhalten Pflegegeld (54,55 Prozent). Der Anteil ambulanter Pflege variiert deutlich: Spitzenwerte erreichen Hamburg (26,86 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (25,22 Prozent) und Sachsen (24,36 Prozent), während das Saarland mit 14,84 Prozent das Schlusslicht bildet. Bezogen auf 100.000 Einwohner:innen liegen die Pflegequoten in den ostdeutschen Ländern deutlich höher – Sachsen-Anhalt (9.367), Thüringen (9.138) und Sachsen (8.882) führen die Statistik an, Bayern (4.699) bildet das untere Ende.
Good-Practice-Projekte statt Regulierung
Als bundesweite Maßnahmen zur Integration muttersprachlicher Angebote verweist die Regierung auf zwei Projekte: Im Projekt „Vielfalt Pflegen“ wurde eine eLearning-Plattform zur Förderung transkultureller Kompetenzen entwickelt, die allen ambulanten und stationären Trägern kostenlos zur Verfügung stand. Behandelt wurden Themen wie Pflegepraxis, Biografiearbeit, Kommunikation, Ernährung, Umgang mit Schmerz und Tod sowie Management aus transkultureller Perspektive.
Das Projekt „PflegeDigital 2.0“ richtet sich an Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte. In 22 interaktiven Lernmodulen werden 26 grundlegende pflegerische Handlungsprozesse erläutert, wobei jederzeit ein Sprachwechsel zwischen Deutsch und Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Vietnamesisch oder Ukrainisch möglich ist. Die Lösung eignet sich laut Ministerium sowohl für die Ausbildung als auch zur Einarbeitung neuer Teammitglieder in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. In mehreren Ländern bestünden zudem Netzwerk- und Beratungsstellen zum Thema Migration und Pflege.
Koordination im Zukunftspakt Pflege
Zur Koordination mit Ländern, Verbänden und Bildungsinstitutionen verweist die Bundesregierung auf den regelmäßigen Austausch mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Leistungsträgern, Leistungserbringern und Fachverbänden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat 2025 auf Grundlage von Anhörungen und Workshops fachliche Eckpunkte für eine Pflegestruktur- und -finanzierungsreform erarbeitet. Konkrete zusätzliche Fördermittel für den berufsbegleitenden Spracherwerb von Pflegebeschäftigten nennt die Antwort nicht. (ck)
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